Corona-Lockerungen
Keine Verlängerung: Bis zum 20. März gelten diese Corona-Regeln in SH
Keine Verlängerung: Bis zum 20. März gelten diese Corona-Regeln in SH
Bis zum 20. März gelten diese Corona-Regeln in SH
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Trotz steigender Infektionszahlen bleibt das Ende der meisten Corona-Maßnahmen ab dem 20. März beschlossene Sache. SPD-Spitzenkandidat Thomas Losse-Müller ist dagegen.
Die Sieben-Tage-Inzidenzen in Schleswig-Holstein steigen derzeit auf vierstellige Werte. Auch in den Krankenhäusern werden immer mehr positiv getestete Patienten behandelt. Trotz dieser Entwicklung hält Schleswig-Holsteins Landesregierung weiter an ihrem Plan fest, die Corona-Regeln ab dem 20. März weitgehend auslaufen zu lassen.
Der SPD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl, Thomas Losse-Müller, forderte unlängst eine Verlängerung der geltenden Maßnahmen bis Anfang April. Schleswig-Holstein solle mit seinen Nachbarländern gleichziehen, so der SPD-Politiker. Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und auch die Hansestadt Hamburg haben die Gültigkeit der aktuellen Regeln kürzlich erst verlängert. Damit reagieren die Länder auf die steigenden Infektionszahlen.
Die Landesregierung bewertet die Lage anders. Laut Kieler Gesundheitsministerium ist eine Überanspruchung des Systems durch Corona-Fälle nicht vorhanden. Die stufenweise Rückkehr zur Normalität sei verantwortbar, so Sprecher Marius Livschütz.
Das Ministerium weist darauf hin, dass die Krankenhäuser derzeit bei Inzidenzwerten über 1000 nur 43 Menschen in Intensivtherapie zählten. 20 Weitere werden beatmet. Im vergangenen Jahr hatte es bei einer Inzidenz unter 50 noch 75 Intensivpatienten und 59 Beatmungsfälle gegeben.
Welche Corona-Regeln gelten aktuell?
Seit dem 3. März ist die 2G-Pflicht in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens gefallen. Angebote der Beherbergung, Freizeit, Kultur und außerschulische Bildung können nun auch ungeimpfte Bürger wieder wahrnehmen. Auch für den Sport und körpernahe Dienstleistungen gilt wieder die 3G-Regel.
Einschränkungen gibt es mindestens bis zum 19. März auch weiterhin bei Großveranstaltungen und im Nachtleben. Die 2G-Regel gilt weiterhin für Veranstaltungen, die 2G-Plus-Regel in Discos. Auch die Maskenpflicht bleibt dort weiterhin bestehen, so Günther im Februar: „Die Maskenpflicht wird in Innenräumen das Letzte sein, das abgeschafft wird."
Für Versammlungen und Gottesdienste entfallen seit dem 3. März die Teilnehmerbegrenzungen, die 3G-Regel bleibt aber weiterhin bestehen. Sind die Sitzplätze im Schachbrettmuster verteilt, so entfällt allerdings auch diese Regel. Je nach Anzahl der Teilnehmer ändern sich die Regelungen. Bei Veranstaltungen im Innenbereich mit bis zu 500 Teilnehmern gilt derzeit die 3G-Regel, darüber 2G. Unter freiem Himmel gibt es keine Beschränkungen bezüglich des Impfstatus.
Was gilt ab dem 20. März in Schleswig-Holstein?
Ab dem 20. März sollen die 3G-Regeln fallen – fast überall kehrt dann also die oft geforderte Normalität wieder ein. Die Maskenpflicht soll in einigen Innenräumen bleiben. Auch Testpflichten gelten weiter für einzelne Bereiche wie die Pflege. Ministerpräsident Daniel Günther nannte die Schritte bei ihrer Verkündigung Mitte Februar „ein Weg in die Freiheit, aber auch ein Weg zu mehr Selbstverantwortung“.
Welche Corona-Regeln gelten in Schulen in SH?
Auch an den Schulen werden und wurden die Regeln angepasst. Seit dem 3. März sind die Kohorten aufgehoben. Am 20. März werden die verpflichtenden Tests wegfallen, freiwillige Abstriche sind weiterhin möglich. Spätestens mit dem Beginn der Osterferien soll dann die Maskenpflicht fallen.
Wo gilt noch die Maskenpflicht?
Die Details der Lockerungen, etwa für welche Bereiche es noch Test- und Maskenpflichten geben wird, stehen noch nicht fest. Konkrete Angaben gab es von der Landesregierung bisher nicht. Das Gesundheitsministerium erklärt, die Einzelheiten werden wie üblich kurz vor Inkrafttreten der neuen Regelungen verlautbart. Es ist also in der kommenden Woche damit zu rechnen.