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Grundsteuerreform – worauf sich Hausbesitzer einstellen müssen

Grundsteuerreform – worauf sich Hausbesitzer einstellen müssen

Grundsteuerreform: Hausbesitzer aufgepasst

SHZ
Schleswig
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Die Gemeinden sollen von der Grundsteuerreform keine Vorteile haben. Für manche Grundbesitzer könnte es aber teurer werden. Foto: Bernd Wüstneck / SHZ

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Die Berechnung der Grundsteuer ist ungerecht, hatte das Bundesverfassungsgericht 2018 festgestellt. Nun gilt eine neue Berechnungsgrundlage – und Hausbesitzer müssen künftig eine „Grundsteuererklärung“ abgeben.

Seit diesem Jahr wird die Grundsteuer, die für Hausbesitzer jährlich fällig wird, auf eine neue Berechnungsgrundlage gestellt. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 die alte Fassung kassiert und dies damit begründet, dass die bisherige Berechnung nicht mit der steuerlichen Gleichbehandlung vereinbar ist. Doch was bedeutet dies für Hausbesitzer im Kreis Schleswig-Flensburg und für wen wird es möglicherweise teurer?


„Im Vergleich zur alten Berechnungsgrundlage soll es gerechter werden“, erklärt Jasper Thiesen vom Gutachterausschuss des Kreises. Thiesen und seine Ausschusskollegen sind derzeit damit beschäftigt, die bestehenden Bodenrichtwerte zu aktualisieren. Dieser Wert gibt den durchschnittlichen Wert eines Grundstücks in einer bestimmten Lage an und bildet die Basis für die Berechnung der neuen Grundsteuer.

Berechnungsgrundlage stark veraltet

„Bislang mussten wir mit alten Werten arbeiten, die stammten in Westdeutschland aus dem Jahr 1965 und richteten sich stärker nach Mietpreisen. Der neue Wert soll stärker den Lagewert des Grundstückes berücksichtigen“, erklärt der Ausschussvorsitzende. Letztlich sei es aber noch zu früh, jetzt schon sagen zu können, auf wen welche Änderungen zukommen, so Thiesen. „Das ist erst möglich, wenn die Bodenrichtwerte abgeleitet worden. Für den einen kann es teurer, für den anderen günstiger werden.“

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Grundbesitzer müssten künftig Angaben wie das Baujahr ihres Hauses, die Wohnfläche und den neuen Bodenrichtwert an das Finanzamt melden. Daraus ermittelt, vereinfacht gesagt, das Finanzamt die Grundsteuermesszahl. Verrechnet mit dem Hebesatz der Gemeinde ergibt sich daraus die Grundsteuer.

Hebesätze müssen angepasst werden

Die Grundsteuer kommt den Gemeinden zugute. „Die Grundsteuerberechnung soll für die Gemeinden aufkommensneutral sein“, erklärt Thiesen. Das bedeute, dass die Gemeinden den Hebesatz so anpassen müssten, dass sie nach der neuen Berechnungsmethode nicht mehr Geld über die Grundsteuern einnehmen. Letztlich sei die Festlegung der Hebesätze Aufgabe der Gemeinden beziehungsweise der Amtsverwaltungen, so Thiesen.

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Hausbesitzer müssen Daten übermitteln

Bis Ende März hat der Ausschuss nun noch Zeit, die Bodenrichtwerte im Kreis zu ermitteln. Dann sollen die neuen Werte vorliegen und zeitnah auf einem eigenen Portal vom Digitalen Atlas Nord abrufbar sein. Dort sollen dann Grundstückseigentümer die Bodenrichtwerte für ihr Eigentum einsehen können. Diesen Wert zu kennen ist für sie künftig wichtig, denn das neue Grundsteuerreformgesetz sieht vor, dass Steuerpflichtige diese Daten für ihr Grundstück ab Juli dem Finanzamt übermitteln. Nach jetzigem Stand soll eine Abgabefrist bis 31. Oktober gelten. Es ist außerdem vorgesehen, das Grundbesitzer später im Jahr eine „Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte“ abgeben müssen. Die Aufforderung dazu soll Ende März bekannt gegeben werden.


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