Neue Klagen

Fehmarnbelt-Tunnel kommt erneut vor das Bundesverwaltungsgericht

Fehmarnbelt-Tunnel kommt erneut vor das Bundesverwaltungsgericht

Fehmarnbelt-Tunnel erneut vor Bundesverwaltungsgericht

SHZ
Fehmarn/Kiel
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Blick in die Zukunft: So soll die Einfahrt in den Fehmarnbelt-Tunnel auf deutscher Seite einmal aussehen. Foto: Visualisierung: Femern AS

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Naturschutzverbände klagen gegen geänderte Baugenehmigung des Landes Schleswig-Holstein – warum jetzt ein Baustopp kommen könnte.

Das Baggern am Ostseegrund für den deutsch-dänischen Fehmarnbelt-Tunnel hat in beiden Ländern schon begonnen – doch nun landet das sieben Milliarden Euro teure Projekt erneut vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig: Der Naturschutzbund Nabu und das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung haben gegen eine neue, geänderte Baugenehmigung des Landes Schleswig-Holstein Klage erhoben.

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„Wir haben am Dienstag eine Klage in Leipzig eingereicht“, sagt Schleswig-Holsteins Nabu-Chef Ingo Ludwichowski gegenüber shz.de. Schon am Montag hat das Aktionsbündnis seine Klageschrift abgegeben, erklärt dessen Sprecher Hendrick Kerlen. Auch erwägen beide Verbände noch einen Eilantrag, der die Bauarbeiten stoppen könnte.

Wegen geschützter Riffe hat das Land die Baugenehmigung geändert

Die Baugenehmigung für den 18 Kilometer langen Tunnel musste vom zuständigen Amt des Kieler Verkehrsministers Bernd Buchholz geändert werden, weil sie vor einem Jahr vom Bundesverwaltungsgericht zwar für rechtens erklärt worden war, aber mit einer Auflage versehen wurde: Auf und an der Tunneltrasse liegen geschützte Riffe – und die dürfen beim Bau nicht einfach zerstört werden. Vielmehr sei diesen Riffen „in einem ergänzenden Verfahren Rechnung zu tragen“, urteilten die Richter.

Das Aktionsbündnis sieht „eine Vielzahl von Kritikpunkten“

Das Ergebnis dieses Verfahrens ist eine Planänderung, die ein Zerstören der Riffe erlaubt, aber dafür an anderer Stelle den Aufbau neuer Riffe als Ausgleich vorsieht – am südlich vor Fehmarn liegenden Naturschutzgebiet Sagasbank.

Gegen diese Planänderung richten sich nun die beiden Klagen. Zu konkreten Gründen sagen die Verbände noch nicht viel. „Es gibt eine Vielzahl von Kritikpunkten“, erklärt Hendrick Kerlen vom Aktionsbündnis nur.

Der Nabu bemängelt, dass die Ausgleichsflächen zu klein sind

Der Nabu bemängelt unter anderem den Umfang des geplanten Ausgleichs: Laut Angaben des Landes werden auf 36 Hektar Riffflächen zerstört oder belastet – aber die geänderte Baugenehmigung verpflichtet den dänischen Bauherrn Femern AS nur dazu, auf 17,5 Hektar neue Riffe anzulegen, also auf nicht mal der Hälfte.

Der Kieler Minister Buchholz zeigt sich trotz der Klagen gelassen. „Wir sind uns sicher, dass auch in diesem Verfahren rechtmäßig vorgegangen wurde und die Klagen keine Erfolgsaussicht haben“, sagt der FDP-Mann. Daher gehe er auch nicht von einer Verzögerung der für 2029 geplanten Fertigstellung des Tunnels aus.

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