Schleswig-Holstein

Energiekrise: Bau von Solar-Freiflächenanlagen in SH wird beschleunigt

Energiekrise: Bau von Solar-Freiflächenanlagen in SH wird beschleunigt

Bau von Solar-Freiflächenanlagen in SH wird beschleunigt

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Kiel
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Für die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat der Ausbau der erneuerbaren Energien laut Sütterlin-Waack überragende Bedeutung. Foto: Jürgen Held via www.imago-images.de/shz.de

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Die Landesregierung von Schleswig-Holstein möchte den Bau von Solar-Freiflächenanlagen beschleunigen. Deshalb soll auf Raumordnungsverfahren verzichtet werden. Es gibt jedoch auch Ausnahmen.

Bei geplanten großen Solar-Freiflächenanlagen kann zukünftig auf Raumordnungsverfahren verzichtet werden. Das Innenministerium informiert aktuell die Kreise und kreisfreien Städte über die Neuregelung, die das Kabinett beschlossen hat.

Sütterlin-Waack: Ausbau der erneuerbaren Energien hat überragende Bedeutung

„Der Ausbau der erneuerbaren Energien hat für die Landesregierung eine überragende Bedeutung. Da müssen wir alles tun, um schneller vorankommen zu können. Deshalb freue ich mich, dass das Kabinett unserem Vorschlag gefolgt war, künftig auf Raumordnungsverfahren verzichten zu können“, erklärt Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack.

So sollen acht Monate eingespart werden

Per Bundesgesetz ist geregelt, dass Raumordnungsverfahren nach Vorlage der vollständigen Unterlagen innerhalb von sechs Monaten abzuschließen sind. Dem vorangestellt sind die Erörterung des Untersuchungsumfangs und des Untersuchungsrahmens sowie die Erstellung der zuvor festgelegten Unterlagen. Dieses erfordert regelmäßig mehrere Monate Zeit, bevor das eigentliche Verfahren überhaupt beginnen kann. Bei dem künftigen Verzicht auf dieses Verfahren würden also mindestens acht Monate eingespart, so die Ministerin.

„Wir verzichten mit diesem Schritt nicht auf eine umfassende Prüfung. In der Vergangenheit haben wir aber festgestellt, dass sich potenzielle Konflikte großflächiger Solar-Freiflächenanlagen in aller Regel im Rahmen der Bauleitplanung lösen lassen, in die alle raumordnerischen Aspekte eingebracht werden. Die rechtlichen Grundlagen sind also gegeben und gewährleistet“, sagt Sütterlin-Waack.

Standort- und Alternativenprüfung soll nicht wegfallen

Vielmehr würde mit dem Verzicht auf Raumordnungsverfahren künftig die Doppelung bestimmter Verfahrensschritte vermieden. Für Freiflächen-Solaranlagen sei immer eine gemeindliche Planung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) erforderlich. Hierzu gehöre regelmäßig eine Standort- und Alternativenprüfung, die sich auf das gesamte Gemeindegebiet beziehen müsse. Dies gelte weiterhin.

Raumordnungsverfahren in Ausnahmefällen

In besonderen Einzelfällen mit absehbar sehr großen Raumnutzungskonflikten – zum Beispiel außergewöhnlicher Größe oder der Lage in einem besonders konfliktträchtigen Raum – kann die Landesplanungsbehörde im Innenministerium die Entscheidung treffen, im Ausnahmefall trotzdem ein Raumordnungsverfahren durchzuführen.

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