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Diese Veränderungen gibt es in Schleswig-Holstein zum neuen Jahr

Diese Veränderungen gibt es in Schleswig-Holstein zum neuen Jahr

Diese Veränderungen gibt es in SH zum neuen Jahr

Frank Jung/shz.de
Flensburg
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Energiewende im Privaten: Eine Änderung der Landesbauordnung senkt den Aufwand für die Installation von Photovoltaik und Wärmepumpen. Foto: Nordic Sunpower

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Was ergibt sich für Schleswig-Holsteiner durch Änderungen auf Landesebene zum neuen Jahr? Eher wenig. Die Frage hat unsere Redaktion allen Ministerien der Landesregierung gestellt - und diese Antworten für eine Übersicht erhalten.

Meldebescheinigung: Das Land hat zum Jahreswechsel auf seinem Serviceportal für Bürger den Dienst „Meldebescheinigung-Online“ freigeschaltet. Dort kann sich jeder einen Wohnungsnachweis digital ausstellen lassen. Voraussetzung ist ein Personalausweis mit so genannter eID-Funktion besitzt. Damit kann man sich elektronisch identifizieren. Der Dienst für die Meldebescheinigung findet sich über die Einstiegsseite Serviceportal.schleswig-holstein.de, Button „Wohnen und Verbrauchen“. Der direkte Link hier.

Private Energiewende: Anfang des neuen Jahres plant das Innenministerium eine Änderung der Landesbauordnung. Dadurch sollen Bürger ohne bürokratischen Aufwand leichter Erneuerbare Energien voranbringen können. Vereinfacht werden sollen Vorgaben zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern, zum Aufstellen von Kleinwindenergieanlagen sowie Abständen von Wärmepumpen zur Grundstücksgrenze.

Fußbodenheizungen: Eine weitere Änderung der Landesbauordnung soll die Installation von Fußbodenheizungen oder ihre Isolierung erleichtern. Das passiert, indem die so genannte lichte Mindthöhe von Aufenthaltsräumen von derzeit 2,40 auf 2,30 Meter herabgesetzt wird. Die Bestimmung gilt nicht für Dachgeschosse.

Mobilfunkausbau: Und noch einmal Landesbauordnung. Geplant ist durch deren Änderung außerdem, dass Mobilfunkanbieter weitere Möglichkeiten erhalten, Masten ohne gesondertes Genehmigungsverfahren zu installieren. Das geht künftig auch bei Masthöhen von bis zu 15 Meter (bisher zehn) und bei freistehenden Masten im Außenbereich bei Höhen bis zu 20 Meter (bisher 15). 

Kinderbetreuung ohne Bruch: Kindergärten müssen in der Regel während der Sommerferien auch für diejenigen Kinder ein Betreuungsangebot vorhalten, die eingeschult werden. Bisher fielen diese häufig in eine Lücke, weil sie eigentlich schon nicht mehr als Kindergartenkinder, aber noch nicht als Schulkinder galten. Das ist insbesondere in Jahren relevant, in denen - wie 2024 - die Sommerferien sehr spät liegen.

Pflegekinder: Pflegeeltern und Pflegefamilien stehen ab Januar deutlich mehr finanzielle Mittel zur Verfügung. Das ergibt sich aus einer Einigung zwischen Land und Kommunalen Landesverbänden, die von der Branchen-Organisation „Deutscher Verein“ empfohlene Erhöhung der Pflegegeld-Pauschalbeträge vollumfänglich umzusetzen. Die Pauschalbeträge erreichen damit für bis zu sechsjährige Kinder pro Monat 914, für Sieben- bis Zwölfjährige 1058 und für 13-bis 18-Jährige 1194 Euro.

Jagd: Das Landesjagdgesetzes und die Jagdzeitenverordnung sind verändert worden. Unter anderem ist der Wolf ab Januar ins Jagdrecht aufenommen. Damit dürfen Jäger auffällige und gefährliche Tiere dieser Art künftig erschießen – in Ausnahmefällen und nach behördlicher Genehmigung. Weitere Änderungen: Hegegemeinschaften können Gruppenabschusspläne aufstellen. Zu wissenschaftlichen Zwecken und zur Vorbeugung und Bekämpfung von Wildseuchen wurden Ausnahmen vom Fütterungsverbot für Wild eingeführt. Zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden auf Schalenwild bedarf es eines jährlichen Schießübungsnachweises. Gestrichen wird eine Höchstgrenze für entgeltliche Jagderlaubnisscheine je Revier.

Fischerei: Für das von der EU beschlossene Verbot der Freizeitfischerei von Dorsch in der Ostsee führt das Land einen Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand ein. Damit wird die Ahndung von Verstößen durch Angler in Schleswig-Holstein ermöglicht.

Korruption: Im Januar tritt die überarbeitete Anti-Korruptionsrichtlinie des Landes in Kraft. Das soll die Möglichkeiten, Korruption vorzubeugen oder korruptes Verhalten aufzudecken und zu ahnden verbessern. Die Richtlinige gibt sowohl Vorgesetzten als auch normalen Mitarbeitern der Verwaltung Hilfestellung.

Ladenöffnungszeiten: Inhaltlich keine Veränderung, aber eine Fortschreibung einer Alltagsregel, die einst hart umkämpft war. Für fünf Jahre tritt eine Verlängerung der so genannten Bäderregelung in Kraft. Inhaltlich bleibt dieser noch zu Zeiten der Küsten-Koalition ausgehandelte Kompromiss zwischen Kirchen, Gewerkschaft Verdi und Land unverändert: In 95 besonders touristisch geprägten Städten und Gemeinden dürfen Läden an Sonn- und Feiertagen für sechs Stunden von 11 bis 19 Uhr öffnen, und zwar zwischen dem 15. März und 31. Oktober sowie zwischen dem 17. Dezember und 8. Januar.

Öffentliche Auftragsvergabe: Es soll für das Handwerk und andere Firmen einfacher werden, sich um Aufträge von Land oder Kommunen zu bewerben. Unter anderem werden die Wertgrenzen für erleichterte Vergabeverfahren erhöht sowie die Möglichkeit der Direktaufträge ohne aufwändige Ausschreibung ausgeweitet. Firmen können Angebote künftig elektronisch abgeben und ohne Medienbrüche weiter bearbeiten. „Öffentliche Aufträge können mit solchen Verfahren in aller Regel schneller erteilt und umgesetzt werden“, bilanziert die Regierungspressestelle.

Digitalisierung: Die Landesregierung will intern einen so genannten Digital-Check einführen. Das soll dazu beitragen, dass zukünftige rechtliche Regelungen jeglicher Art direkter daraufhin angepasst werden, dass sie digitaltauglich sind. Das Datum dafür ist noch offen. Kontinuierlich will die Landesregierung die weitere Umsetzung des Onlinezugangszugangsgesetzes vorantreiben. Ziel ist es, dass Bürger und Unternehmen mehr behördliche Dienstleistungen als bisher von zu Hause aus ohne Papierdokumente in Anspruch nehmen können.

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