Dänische Minderheit

Dänischer Kulturverein tritt aus Südschleswigschem Rat aus

Dänischer Kulturverein tritt aus Südschleswigschem Rat aus

Dänischer Kulturverein tritt aus Südschleswigschem Rat aus

Flensburg
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SSF-Vorsitzende Gitte Hougaard-Werner 2020 vor dem Flensborghus Foto: Gregor Fischer/DPA/Ritzau Scanpix

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In der dänischen Minderheit südlich der Grenze fungierte der Südschleswigsche Rat als gemeinsames Beratungsgremium der verschiedenen Institutionen. Nun hat der SSF, der Kulturverein der Minderheit, seinen Austritt verkündet. Und erhebt deutliche Vorwürfe.

Der SSF (Sydslesvigsk Forening), die kulturelle Dachorganisation der dänischen Minderheit in Südschleswig, tritt aus dem Südschleswigschen Rat (Sydslesvigske Samråd) aus. Die Entscheidung gab der SSF am Donnerstagmorgen bekannt. Der Rat hat eine beratende Funktion und stellt das Gremium für Zusammenarbeit der dänischen Institutionen dar. Nach eigener Aussage hat der Hauptvorstand des SSF die Entscheidung am Mittwochabend einstimmig getroffen.

Die Vorsitzende Gitte Hougaard-Werner teilte mit, dass der SSF nicht länger das mittragen könne, was im Rat vor sich gehe. Sie erhebt schwere Vorwürfe in der Mitteilung. Ihren Worten nach ist der Rat geprägt von Blockdenken, Misstrauen und Neid. Die Situation sei derart verfahren, dass demokratisch gefasste Beschlüsse nicht mehr möglich seien, und sie nennt als Beispiel die Umstände bei der Wahl des Vorsitzes.

Misstrauen und Neid

So soll nach Darstellung des SSF auf der jüngsten Sitzung des Rates eine Gruppe von Ratsmitgliedern ein geschlossenes Treffen abgehalten haben, um den Vorsitz neu zu besetzen. Derartige geschlossene Treffen und Misstrauen untereinander dürften in der Gemeinschaft nicht sein, so Gitte Hougaard-Werner. Ihrer Darstellung nach hat es zahlreiche Versuche gegeben, die verfahrene Situation zum Guten zu wenden.

Jens A. Christiansen, SSF-Generalsekretär und Sekretär des Rates, zeigt sich zuversichtlich: Die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Institutionen der dänischen Minderheit werde weiterhin bestens funktionieren. Der Südschleswigsche Rat habe nie Einfluss auf die Zusammenarbeit gehabt, noch war er Kern der Zusammenarbeit.

Mit der Aufkündigung der Zusammenarbeit wird der SSF nicht mehr das Sekretariat des Rates unterstützen. Zudem wird Gitte Hougaard-Werner nicht länger kommissarische Vorsitzende sein. 

SdU-Vorsitzender: Rat vor dem Aus

Der Zeitung „Flensborg Avis“ sagte Kay von Eitzen, Vorsitzender der dänischen Jugendorganisationen (SdU), seiner Auffassung nach werde der Südschleswigsche Rat mit dem Ausscheiden des SSF in sich zusammenfallen.

Für Jørgen Møllekær, Chefredakteur von „Flensborg Avis“, ist die Entscheidung des SSF ein mutiger und notwendiger Schritt. Seiner Meinung nach zeigt die Situation: Die dänische Minderheit steckt organisatorisch in einer tiefen Krise.

Hinrich Jürgensen, Hauptvorsitzender des Bundes Deutscher Nordschleswiger (BDN), wollte gegenüber dem „Nordschleswiger“ den Austritt des SSF nicht weiter kommentieren, da es sich um eine interne Angelegenheit der dänischen Minderheit handele.

Die Institutionen der dänischen Minderheit nehmen selbstständig ihre Interessen wahr. Somit ist der Südschleswigsche Rat (Sydslesvigs Samråd) kein Dachverband im engeren Sinne, sondern ein Gremium, das der Beratung dient. Bislang waren im Rat folgende Mitglieder vertreten:

  • Dansk Centralbibliotek for Sydslesvig 
  • Dansk Kirke i Sydslesvig
  • Dansk Skoleforening for Sydslesvig 
  • Dansk Sundhedstjeneste for Sydslesvig
  • Friisk Foriining
  • Sydslesvigs danske Ungdomsforeninger (SdU) 
  • „De Tilsluttede Foreninger“, Sydslesvigsk Vælgerforening (SSW, Südschleswigscher Wählerverband) und der SSF, der nun ausgetreten ist.

So organisieren sich die Minderheiten im Grenzland

Die deutsche Minderheit in Nordschleswig (Dänemark) und die dänische Minderheit in Südschleswig (Deutschland) sind sich in vielen Bereichen ähnlich. Die beiden Minderheiten unterscheiden sich aber vor allem in der Organisation, die ihnen bei der Bildung der Minderheiten nach 1920 sowie nach 1945 in die Wiege gelegt worden ist.

Die deutsche Minderheit

Mit dem Bund Deutscher Nordschleswiger (BDN) hat die deutsche Minderheit in Nordschleswig eine Dachorganisation, die die meisten Interessen der Minderheit vertritt. Der BDN hat einen Hauptvorstand, in dem die selbstständigen Verbände und Organisationen der Minderheit vertreten sind, und es gibt einen Hauptvorsitzenden, Hinrich Jürgensen, der die gesamte Minderheit vertritt.

Der BDN ist nicht nur organisatorisch, sondern auch finanziell für die Minderheit verantwortlich. So verhandelt der BDN zum Beispiel mit den Geldgebern im dänischen Folketing, dem Deutschen Bundestag und der Landesregierung in Schleswig-Holstein um die Gesamtfinanzen der Minderheit.

Danach verteilt die Minderheit (der Hauptvorstand) intern die Zuschüsse an die einzelnen Verbände. Die Minderheit kann gemeinsam und solidarisch Schwerpunkte setzen und koordinieren, sowohl was den Haushalt angeht als auch bei den Investitionen.

Hauptvorstand oder Hauptvorsitzende des BDN können keine Entscheidungen innerhalb der einzelnen Verbände und Organisationen treffen – diese sind selbstständig, aber eben auch ein Teil des Dachverbandes BDN.

Die dänische Minderheit

Die dänische Minderheit in Südschleswig hat keinen Dachverband, sondern besteht primär aus neun selbstständigen Verbänden und Organisationen. Diese verhandeln jeweils für sich die eigene Finanzierung mit dem „Sydslesvigudvalg“, einem Ausschuss des dänischen Folketings.

Es gibt keine gemeinsame oder koordinierte Priorisierung der laufenden Betriebskosten oder des Investitionshaushaltes der dänischen Minderheit. Jeder Verband trägt vor den Folketingspolitikerinnen und -politikern die eigenen Wünsche und Bedürfnisse vor.

Die dänische Minderheit hat ein übergeordnetes Zusammenarbeitsorgan: „Det Sydslevigske Samråd“. Der Rat hat allerdings keine Beschlusskompetenz, sondern ist ausschließlich ein beratendes Gremium, das die Zusammenarbeit und die gemeinsamen Interessen der dänischen Minderheit koordinieren soll.

Der oder die Vorsitzende des Rates kann nicht im Namen der gesamten Minderheit sprechen oder Entscheidungen treffen.

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