Eilantrag der Projektgegner

Bundesverwaltungsgericht bremst Bauarbeiten für Fehmarnbelt-Tunnel

Bundesverwaltungsgericht bremst Bauarbeiten für Fehmarnbelt-Tunnel

Gericht bremst Bauarbeiten für Fehmarnbelt-Tunnel

shz.de/hm
Fehmarn/Leipzig
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Baggerschiffe vor Fehmarn: Für Teile der Belttunnel-Trasse sind die Bauarbeiten in der Ostsee nun gerichtlich gestoppt. Foto: Frank Molter/shz.de

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Das Bundesverwaltungsgericht bittet das Land Schleswig-Holstein, Ausbaggerungen im Bereich geschützter Riffe auf deutscher Seite zunächst zu unterlassen. Die Tunnelgegner freuen sich über den Erfolg – der dänische Bauherr Femern AS könnte Zeit und Geld verlieren.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Baggerarbeiten für den deutsch-dänischen Fehmarnbelt-Tunnel auf deutscher Seite gebremst. Damit folgen die Richter einem Antrag des Aktionsbündnisses gegen eine feste Fehmarnbeltquerung. „Das ist ein überraschender und nicht zu unterschätzender Erfolg“, sagte dessen Anwalt Wilhelm Mecklenburg am Wochenende gegenüber shz.de.

Gericht folgt Antrag des Aktionsbündnisses gegen Tunnel

Das Aktionsbündnis hatte am Donnerstag beantragt, dass die Ausbaggerungen des Tunnelgrabens vor Fehmarn im Bereich von geschützten Riffen per sogenannter „Zwischenverfügung“ sofort unterbunden werden, bis das Gericht in etwa drei Monaten über einen Eilantrag des Bündnisses gegen die Bauarbeiten entschieden hat. Genau diese Verfügung hat der neunte Senat des Gerichts nun erlassen. Das Gericht wies selbst am 17. Januar darauf hin, dass es keinen Baustopp verhängt habe. Es dreht sich um eine Bitte, der, so lässt sich dem Schreiben entnehmen, üblicherweise Folge geleistet wird.

In einem Beschluss von Freitag fordern die Richter das Land Schleswig-Holstein etwas umständlich auf, „sicherzustellen, dass mit Eingriffen in Riffflächen, bezüglich derer gemäß den Urteilen des Senats ein ergänzendes Verfahren durchzuführen war, noch nicht begonnen wird“.

Dabei geht es um unter Naturschutz stehende Riffe auf und an der Tunneltrasse, in deren Bereich nach Angaben des Aktionsbündnisses bereits kräftig gebaggert wird.

Land hat Zerstörung von Riffen erlaubt – dagegen gibt es Klagen

Das vom Gericht bereits 2020 angeordnete „ergänzende Verfahren“ hat das Land im September abgeschlossen: Die Genehmigungsbehörde von Verkehrsminister Bernd Buchholz hat dabei einerseits die Zerstörung der geschützten Riffe auf der Tunneltrasse erlaubt, andererseits aber den dänischen Bauherrn Femern AS verpflichtet, an anderer Stelle in der Ostsee vor Fehmarn neue Riffe anzulegen.

Allerdings hat das Aktionsbündnis gegen diesen Beschluss des Landes eine Klage und den Eilantrag in Leipzig eingereicht. Auch der Naturschutzbund Nabu klagt dagegen, weil die verordneten Ersatzflächen nicht mal halb so groß sind wie die Riffflächen, die zerstört oder belastet werden.

Sollten die Klagen Erfolg haben, drohen nicht nur neue Verzögerungen bei der bis 2029 geplanten Fertigstellung des Tunnels, sondern auch Probleme bei der Finanzierung des Sieben-Milliarden-Euro-Projekts: Dänemark kann die von der EU zugesagten Zuschüsse von 589 Millionen Euro nur noch bis Ende 2023 nutzen. Nicht zuletzt darum hatte FDP-Minister Buchholz in der Baugenehmigung des Landes den sofortigen Vollzug der Arbeiten erlaubt, die das Gericht jetzt in Teilen gestoppt hat.

Buchholz zeigte sich dennoch gelassen. „Es wird weder eine substanzielle Veränderung des Projekts noch des Zeitplans geben“, sagte er. Klar sei aber, dass bis zur Eilentscheidung des Senats keine weiteren Arbeiten in den strittigen Bereichen stattfinden würden.

Ergänzt am 19. Januar von hm mit dem Hinweis, dass das Bundesverwaltungsgericht darauf hinweist, keinen Baustopp verhängt zu haben.

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