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Bundespolizei verhaftet international gesuchten Dieb im Bahnhof

Bundespolizei verhaftet international gesuchten Dieb im Bahnhof

Bundespolizei verhaftet international gesuchten Dieb

Flensburger Tageblatt
Flensburg
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Die Bundespolizei hat am Sonntag zwei Männer in Flensburg festgenommen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/shz.de

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Es begann mit einem herrenlosen Koffer am Flensburger Bahnhof und endete mit einer Festnahme. Die Bundespolizei nahm am Sonntag einen Mann fest, der per Haftbefehl gesucht wurde. Es war nicht die einzige Festnahme an diesem Tag.

Passanten machten die Bundespolizei am Bahnhof in Flensburg am Sonntagmorgen gegen 2.30 Uhr auf einen herrenlosen Koffer aufmerksam. Eine Situation, die die Beamten grundsätzlich als ernst einstufen. Also machten sie sich sofort auf die Suche nach dem Besitzer des Gepäckstücks. Schon nach kurzer Zeit hatten sie den Reisenden aufgrund von Hinweisen finden.

Es handelte sich um einen 29 Jahre alten Mann, der stark alkoholisiert war: Eine Atemkontrolle ergab einen Atemalkoholwert von 1,52 Promille. Die Polizisten belehrten den Mann, über das richtige Verhalten mit Gepäckstücken in Bahnhöfen belehrt wurde.

Internationaler Haftbefehl: Festgenommener wurde in Polen gesucht

Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung seiner Personalien stellte sich dann heraus, dass der junge Pole durch sein Heimatland mittels internationalem Haftbefehl wegen mehrerer Eigentumsdelikte gesucht wurde. Der Mann wurde festgenommen und dann dem Haftrichter vorgeführt. Im Anschluss wurde er in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Der Generalstaatsanwalt in Schleswig prüft derzeit die Auslieferung nach Polen.

Kurz zuvor kontrollierten Flensburger Bundespolizisten auf der A7 einen Mercedes Benz nach der Einreise aus Dänemark. Der 43-jährige Fahrer wurde mit Haftbefehl einer Staatsanwaltschaft wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gesucht und jetzt verhaftet.

Ermittlungen wegen Fahrens ohne Führerschein

Da er die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1125 Euro begleichen konnte, entging er einer 45-tägigen Haftstrafe und blieb auf freiem Fuß. Seinen Wagen nach Hause fahren durfte er allerdings nicht, denn die Polizisten stellten fest, dass er noch für eineinhalb Jahre eine Fahrerlaubnissperre besaß. Aus diesem Grund wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen ihn eingeleitet.

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