Energiewende

Benachteiligen Robert Habecks neue Heizungspläne Schleswig-Holstein?

Benachteiligen Robert Habecks neue Heizungspläne Schleswig-Holstein?

Benachteiligen Robert Habecks neue Heizungspläne SH?

Henning Baethge/shz.de
Kiel
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Sieht keine Benachteiligung von Schleswig-Holstein: Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Foto: DANIEL ROLAND/dpa

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Weil das Land die Städte zu besonders rascher Wärmeplanung zwingt, droht hier nach den neuen Beschlüssen der Ampel ein frühes Einbauverbot für Gasheizungen. Hauseigentümer sind empört. Was sagen Minister Goldschmidt und Regierungschef Günther?

Im Streit um Einbauverbote für Gas- und Ölheizungen fühlen sich die Hauseigentümer in Schleswig-Holstein schlechter behandelt als Eigentümer in anderen Bundesländern. Der Grund dafür ist, dass die geplanten neuen Regeln des grünen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck teils weniger streng sind als die schon jetzt geltenden in Schleswig-Holstein. Daher fordert der Landeschef des Eigentümerverbands Haus & Grund, Alexander Blažek: „Schluss mit dem schleswig-holsteinischen Sonderweg.“

Laut den Kompromissplänen der Ampelkoalition sollen Städte in Deutschland bis 2028 über den Bau von Fernwärmenetzen entscheiden – und bis vor Ort ein Beschluss getroffen ist, dürfen Eigentümer in bestehende Gebäude weiter Gasheizungen einbauen, sofern die auch auf Wasserstoff umrüstbar sind.

In Schleswig-Holstein dagegen legt das noch von der alten Jamaika-Koalition beschlossene Landesklimaschutzgesetz schon jetzt kürzere Fristen zur Aufstellung der kommunalen Wärmepläne fest: 32 größere Städte müssen sie bereits bis Ende 2024 vorlegen, 46 weitere, kleinere bis Ende 2027.

Kommen die Städte dieser Pflicht nach, wäre der Einbau von Gasheizungen im Land also in vielen Fällen früher verboten als in weiten Teilen der restlichen Republik – nämlich immer dann, wenn eine Stadt beschlossen hat, kein Fernwärmenetz zu bauen.

Neue Heizungen in SH brauchen 15 Prozent Ökoanteil

Hinzu kommt: Laut Landesgesetz dürfen in Schleswig-Holstein schon jetzt nirgends neue Heizungen eingebaut werden, die nicht zu mindestens 15 Prozent mit erneuerbarer Energie laufen. Das ist zwar lange keine so hohe Ökoquote wie die von Habeck geplanten 65 Prozent. Doch laut Verbandschef Blažek macht das keinen Unterschied: „Die Wärmepumpe ist derzeit die einzige Lösung.“ Er verlangt daher: „Die Landesregierung muss das Klimaschutzgesetz an die Regelungen des Bundes anpassen.“

Dem schließt sich wortgleich FDP-Landeschef Oliver Kumbartzky an, obwohl er das Klimaschutzgesetz einst mit beschlossen hat. Vor allem fordert er: „Die 15-Prozent-Regelung muss auf den Prüfstand.“

Tobais Goldschmidt will schneller sein als Robert Habeck

Schleswig-Holsteins grüner Energieminister Tobias Goldschmidt lehnt eine Anpassung an die Bundesregeln allerdings ab. Das Land wolle schon 2040 und damit fünf Jahre früher als der Bund klimaneutral werden, erklärt er. „Das bedeutet, den Rahmen ambitionierter als im Bund zu setzen.“

Es sei daher auch „eine weitsichtige Entscheidung der Jamaika-Koalition“ gewesen, die kommunale Wärmeplanung „früher als der Bund“ verpflichtend zu machen. „Menschen in Schleswig-Holstein erhalten so deutlich früher als in anderen Teilen Deutschlands Klarheit darüber, welches Heizsystem für sie künftig am besten passen könnte“, sagt Goldschmidt.

Daniel Günther hält am Landesklimaschutzgesetz fest

Ähnlich hat auch Habeck argumentiert, als er sich am Sonntag Abend in der ARD mit dem Vorwurf konfrontiert sah, Bundesländer mit besonders ehrgeizigen Plänen für die Wärmewende zu benachteiligen, weil das Einbauverbot für Gas- und Ölheizungen dort künftig früher greife. Hinter solch einer Kritik stecke „ja der Gedanke, dass es von Vorteil ist, weiter Öl- und Gasheizungen einzubauen. Aber das ist ein Nachteil“, sagte Habeck.

Auch Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther will erst mal noch nichts in seinem Land ändern. „Die Regelungen des Klimaschutzgesetzes gelten fort“, lässt der CDU-Mann seine Regierungssprecherin ausrichten. Allerdings stehe dieses Jahr ohnehin eine Überarbeitung des Gesetzes an. Diese Novellierung werde man „auf Grundlage“ der neuen Bundesregeln „betrachten“.

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