Nordfriesland

Aufenthaltsgenehmigungen verkauft: Darum werden jetzt weitere Beweise geprüft

Aufenthaltsgenehmigungen verkauft: Darum werden jetzt weitere Beweise geprüft

Ex-Kreismitarbeiter hat Aufenthaltsgenehmigungen verkauft

Jonna Marlin Lausen/shz.de
Husum
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Ein ehemaliger Beamter der Ausländerbehörde in Husum hat Aufenthaltstitel verkauft. Foto: Annika Jensen/shz.de

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Der Prozess gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der Ausländerbehörde des Kreises Nordfriesland zieht sich weiter in die Länge. Das sind die Gründe.

Grüner Kapuzenpullover, bequeme Hose, Sandalen, an der rechten Hand ein goldener Ring. Der Angeklagte sitzt auf einer Bank im Flur vor dem Verhandlungsaal im Flensburger Landgericht, scrollt auf seinem Handy und wartet seit über einer Stunde geduldig auf die Ergebnisse der Rechtsgespräche, die in seinem Fall geführt werden. Gleich zu Beginn wurde die Verhandlung, die für diesen Freitagmorgen angesetzt war, unterbrochen. Verteidiger, Staatsanwältin, Richter und Schöffen verschwanden im Hinterzimmer.

Beweisaufnahme wird ausgeweitet

Dann endlich kommt sein Verteidiger aus dem Richterzimmer und steuert direkt auf seinen Mandanten zu. Er müsse jetzt noch einmal im Verhandlungssaal Platz nehmen. „Hier passiert jetzt nichts mehr“, erklärt er shz.de auf Nachfrage, ob es hier nun weitergeht. Und tatsächlich: Der vorsitzende Richter verkündet lediglich, dass die geführten Gespräche vermerkt werden und der Prozess am 22. September um 8.45 Uhr fortgeführt wird. „Die Beweisaufnahme werde ausgeweitet“, erklärt die Staatsanwältin nach der Verhandlung auf Nachfrage, Details wollte sie nicht nennen.

Es gibt also weiterhin Klärungsbedarf im Verfahren gegen den ehemaligen Mitarbeiter der Ausländerbehörde des Kreises Nordfriesland. Dem ehemaligen Beamten wird vorgeworfen, in den Jahren 2005 bis 2009 als Fachgruppenleiter der Ausländerbehörde des Kreises Nordfriesland unrechtmäßig Aufenthaltstitel für 14 Ausländer ausgestellt und dafür Bargeld genommen zu haben. Das Geständnis soll ihm ein verhältnismäßig mildes Urteil einbringen, darauf hatten sich seine Verteidiger bereits zum Prozessauftakt im Mai mit dem Gericht geeinigt. Eine Bewährungsstrafe stünde demnach in Aussicht.

Verjährung und Abschiebestopp im Kosovo

Und damit hätte der Prozess schon am vergangenen Mittwoch ein Ende nehmen können. Nicht aber aus Sicht der Verteidigung, sie pocht weiterhin auf ein noch milderes Strafmaß für den Angeklagten und will die Beweisaufnahme ausweiten. So müsse geprüft werden, ob die Delikte aus den Jahren 2005 und 2006 schon verjährt seien und zum anderen, ob zu dem Zeitpunkt der Straftaten nicht ein Abschiebestopp in den Kosovo angesichts der desolaten Lage dort nach Ende des Krieges (1999) gegolten habe.

Im heutigen Rechtsgespräch hat man sich nun darauf geeinigt, dass diese Punkte in die Beweisaufnahme mit aufgenommen werden sollen, wie der Verteidiger im Anschluss der Verhandlung auf Nachfrage bestätigt, womit auch beim nächsten Termin noch mit keinem Urteil zu rechnen ist.

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