Urteil

Zweite Instanz erhöht Haftstrafe für deutschen Segler

Zweite Instanz erhöht Haftstrafe für deutschen Segler

Zweite Instanz erhöht Haftstrafe für deutschen Segler

Sonderburg/Sønderborg
Zuletzt aktualisiert um:
Ein Segler aus Salzgitter ist zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Foto: Sara Eskildsen

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Ein zur Tatzeit 72-jähriger Deutscher ist vom Westlichen Landesgericht zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er war mit einer Pistole im Gepäck nach Nordalsen gereist.

Für einen bis dahin unbescholtenen 72-jährigen Segler aus Salzgitter hatte ein Segelurlaub am 10. April 2023 auf Alsen (Als) schwerwiegende Folgen. Der Mann erlitt auf Nordalsen einen Herzanfall. Er wurde mit einem Rettungshubschrauber ins Universitätskrankenhaus in Odense gebracht, wo eine Krankenschwester die Tasche des Mannes kontrollierte. Dort fand sie eine Pistole, die mit zwei Patronen geladen und somit schussbereit war.

Für diese Tat ist der Mann nun auch in zweiter Instanz zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Westliche Landesgericht in Sonderburg verhängte eine Haftstrafe über zweieinhalb Jahre – ohne Bewährung. Das Sonderburger Stadtgericht hatte sich im Juni für eine Haftstrafe von zwei Jahren entschieden – davon anderthalb Jahre auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch Berufung ein – und der Fall landete vor dem Landesgericht.

Lebenslanges Einreiseverbot

Der Mann hatte bereits im Haftprüfungstermin zugegeben, Besitzer der Pistole zu sein. Er konnte aber bis zuletzt nicht erklären, wie sie in der Reisetasche gelandet war, die er mit nach Dänemark nahm. Der 72-Jährige wurde nach seinem Aufenthalt in Odense in U-Haft genommen. Zur Haftstrafe hinzu kommt ein lebenslanges Einreiseverbot für das Königreich Dänemark. Er reist seit 1969 regelmäßig nach Dänemark in den Urlaub, um mit seiner Ehefrau die dänische Südsee zu besegeln.

Der Verurteilte hat in der Gerichtsverhandlung auf nicht schuldig plädiert, die eigentlichen Umstände aber nicht abgestritten.

 

Mehr lesen