Schleswig-Holstein & Hamburg

Mehr Videoverhandlungen an Hamburgs Gerichten

Mehr Videoverhandlungen an Hamburgs Gerichten

Mehr Videoverhandlungen an Hamburgs Gerichten

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Frank Bodendiek, Vorsitzender Richter am Landgericht Hamburg, führt eine Verhandlung per Videoschalte. Foto: Georg Wendt/dpa

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Um Ansteckungen mit Corona zu verhindern, setzen die Gerichte immer häufiger Videotechnik ein. Auch lange Anreisen werden so vermieden und Termine leichter vereinbart. Die Methode sei aber nicht für jede Verhandlung geeignet, erklärt ein Hamburger Richter.

Die Corona-Pandemie hat die Digitalisierung der Hamburger Gerichte beschleunigt. Die Zivilkammern am Landgericht nutzen bereits bei mehr als 20 Prozent der Termine Videotechnik, wie Gerichtssprecher Kai Wantzen auf Anfrage sagte. Das seien im Schnitt 60 von knapp 300 Terminen pro Woche. Die Technik stehe jede der 36 Zivilkammern und 19 Kammern für Handelssachen zur Verfügung.

Nach einer Testphase im März vergangenen Jahres sei das Angebot schon ab April 2020 ausgebaut worden. Zuschalten können sich Anwälte und deren Mandanten, Sachverständige und Zeugen. Die Richter selbst müssen im Gerichtssaal anwesend sein. Anwälte, die sonst aus ganz Deutschland für anderthalb Stunden anreisen müssten, sparten viel Fahrzeit und CO2, sagte Richter Frank Bodendiek, der eine Baukammer am Landgericht leitet.

Der 48-jährige Jurist und seine zwei Beisitzerinnen haben bereits mehr als 50 Videoverhandlungen gemacht. Nicht jede läuft reibungslos ab. Während seine Kammer auf riesige Monitore schaue, nutzten Anwälte oft nur ihr Laptop. «Es reicht nicht, wenn die Hardware auf Gerichtsseite gut ist, auch die Anwälte müssen investieren», hat Bodendiek festgestellt. Das Gericht habe eine eigene IT-Abteilung, für kleine oder mittelständische Anwaltskanzleien stelle sich die Kostenfrage.

Zudem seien gerade ältere Anwälte, die wegen Ansteckungsgefahr die Verhandlung meiden wollten, oft nicht mit der Technik vertraut. Anfangs hätten sie sich manchmal mit Mandanten vor einen Laptop gequetscht, wodurch die Ansteckungsgefahr wieder da gewesen sei. Jetzt schicke er den Mandanten einen eigenen Link für das Konferenzsystem Skype for Business.

Sorge um die Datensicherheit hat er dabei nicht. Gerichtsverhandlungen seien öffentliche Veranstaltungen. «Jeder von der Straße darf da reinkommen», erklärte Bodendiek. Aufzeichnungen sind nicht erlaubt. Aber auch das könnte er bei reinen Präsenzterminen allenfalls durch eine Taschenkontrolle verhindern.

Die Zivilprozessordnung erlaubt den Gerichten seit fast 20 Jahren, Videoverhandlungen anzuordnen. Er könne die Beteiligten aber nicht zwingen, auf diese Weise teilzunehmen, erklärt Bodendiek. Manchmal sei eine Partei im Gerichtssaal erschienen, während sich die andere nur über ein Laptop zugeschaltet habe. Eine solche Situation erfordere Überzeugungskraft, dass trotzdem fair verhandelt werde. Die Gleichheit vor Gericht werde auch vom Gefühl bestimmt, gibt Bodendiek zu Bedenken. Seine Kammer habe es oft mit Häuslebauern zu tun. «Die haben den Wunsch, auf den Richter einzuwirken, wenn sie ihn vor sich haben.» Das seien psychologische Aspekte, die das Gericht im Auge behalten müsse.

Für wenig hilfreich hält Bodendiek die Vernehmung von Zeugen per Video: «Gerade wenn es auf Glaubwürdigkeitsfragen ankommt, will man die Person vor sich haben.» Das ist sicherlich ein Grund, warum in Strafprozessen die Videotechnik nur sehr selten eingesetzt wird, etwa bei der Zeugenvernehmung von Kindern. Im Prozess gegen einen ehemaligen Wachmann im KZ Stutthof wurde im vergangenen Jahr eine hochbetagte Zeugin aus Australien per Video zugeschaltet.

Inzwischen sind auch die sieben Hamburger Amtsgerichte mit Videotechnik ausgestattet, ebenso vier Sitzungssäle und zwei Zimmer am Oberlandesgericht, wie Wantzen sagte. Die Familiengerichte verhandeln seit vergangenem Sommer häufig Scheidungssachen per Video. Voraussetzung sei allerdings, dass sich die Parteien einvernehmlich trennen wollten und das meiste bereits geklärt hätten. Völlig ungeeignet sei eine Videoschaltung, wenn über das Sorge- oder Umgangsrecht für Kinder gestritten werde. «Da lebt die Verhandlung davon, dass die Eltern von Angesicht zu Angesicht zu Wort kommen», sagte Wantzen, der selbst Familienrichter ist. Manchmal sei eine Videovernehmung aber eine Notlösung, etwa wenn ein Elternteil mit dem Kind ins Ausland gegangen sei.

Anwälte dürfen sich übrigens in der Regel nicht in Freizeitkleidung zu einer Verhandlung zuschalten. «Wir geben in der Ladung vor, dass sie entsprechend ihrer Würde als Organ der Rechtspflege in Robe auftreten sollen», sagte Bodendiek. Meistens sei das auch kein Problem, weil die Juristen in ihren Kanzleien säßen. Bodendiek lässt aber plausible Entschuldigungen gelten: Ein Anwaltskollege habe mal von zu Hause aus ohne Robe teilnehmen müssen, weil er sich in Quarantäne befand.

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