Schleswig-Holstein & Hamburg

Künftig Attests für Befreiung von Maskenpflicht erforderlich

Künftig Attests für Befreiung von Maskenpflicht erforderlich

Künftig Attests für Befreiung von Maskenpflicht erforderlich

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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Wer aus medizinischen Gründen an Orten mit Maskenpflicht keinen Mund-Nase-Schutz tragen will, muss dafür in Schleswig-Holstein von Montag an ein ärztliches Attest vorlegen. Die Landesregierung änderte die Corona-Bekämpfungsverordnung am Freitag entsprechend. Außer Ärzten können auch Psychotherapeuten solche Bescheinigungen ausstellen.

Bisher waren die Anforderungen, der Maskenpflicht nicht nachkommen zu müssen, deutlich niedriger. Als Nachweis reichte ein Schwerbehindertenausweis, Allergikerausweis oder Ähnliches - «verbunden mit der Glaubhaftmachung der oder des Betroffenen, dass aufgrund medizinischer oder psychischer Beeinträchtigung das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht möglich ist».

Außerdem beschloss die Regierung einige Konkretisierungen. So muss in Museen, Bibliotheken und vergleichbaren Einrichtungen innerhalb geschlossener Räume grundsätzlich eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Studieneignungstests sind auch als Präsenzveranstaltungen möglich, und bei zulässigen Schwimmkursen - zum Beispiel für Kinder unter 14 Jahren - dürfen ab Montag auch Begleitpersonen das Schwimmbad betreten, wenn eine Begleitung notwendig ist.

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