Schleswig-Holstein & Hamburg

Corona-Schnelltests nicht mehr kostenlos und überall

Corona-Schnelltests nicht mehr kostenlos und überall

Corona-Schnelltests nicht mehr kostenlos und überall

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Ein Corona-Schnelltest wird in einer Teststation aufbereitet. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/ZB/Symbolbild

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Wer nicht geimpft ist, kann mit einem negativen Corona-Schnelltest an vielen Veranstaltungen teilnehmen - überall dort, wo 3G gilt. Bislang waren die Tests kostenlos. Damit ist nun Schluss. Und an «jeder Ecke» sind die Tests in Hamburg auch nicht mehr zu haben.

Mit Ablauf der Finanzierung der kostenlosen Bürgertests durch den Bund müssen Corona-Schnelltests von heute an auch in Hamburg von den Getesteten selbst bezahlt werden. Außerdem werden im Sinne der Corona-Eindämmungsverordnung in der Hansestadt ab sofort nur noch Tests von medizinischen Anbietern akzeptiert, wie die Gesundheitsbehörde mitteilte. Wer sich beispielsweise für einen Kino-, Restaurant- oder Konzertbesuch nach dem sogenannten 3G-Modell - also für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete - testen lassen will, muss zum Arzt, in eine Apotheke oder zu einem medizinischen Labor. Den Preis für einen Test legen die Anbieter fest. Vorgaben seitens der Behörde gibt es nicht.

Begründet wurde das Ende der kostenlosen Bürgertests mit dem bestehenden Impfangebot. «Der mit Steuermitteln bezahlte Test ist, bis auf wenige Ausnahmen, überflüssig geworden. Er wird durch die für jede und jeden kostenfrei verfügbare Corona-Schutzimpfung abgelöst», sagte Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) der Deutschen Presse-Agentur.

Allein für die Hamburger Schnelltests wurden nach Angaben des Bundesamtes für Soziale Sicherung bis Mitte September rund 156,5 Millionen Euro aufgewendet. Bundesweit waren es demnach mehr als 5,2 Milliarden Euro.

Dass die Tests künftig nur noch von medizinischen Anbietern durchgeführt werden dürfen, sei eine Rückkehr zur Normalität, hieß es in der Gesundheitsbehörde. Auch vor Corona hätten nur medizinische Anbieter entsprechende Bescheinigungen ausstellen dürfen. Um in der Pandemie aber möglichst schnell Testkapazitäten bereitstellen zu können, habe die Bundesregierung es den Ländern ermöglicht, auch nichtmedizinische Anbieter zu beauftragen. Diese Beauftragung sei nun beendet.

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