Schleswig-Holstein & Hamburg

Corona-Lockdown im Norden bis 11. April verlängert

Corona-Lockdown im Norden bis 11. April verlängert

Corona-Lockdown im Norden bis 11. April verlängert

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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Mundschutzmasken. Foto: Rene Traut/dpa/Symbolbild

Schleswig-Holstein hat den Lockdown in der Corona-Pandemie wie angekündigt bis zum 11. April verlängert. Damit gelten die bestehenden Einschränkungen für Freizeit, Kultur, Tourismus und Gastronomie überwiegend weiter, wie aus der am Freitag veröffentlichten neuen Landesverordnung hervorgeht, die ab Montag gilt.

Lockerungen gibt es in den Pflegeeinrichtungen. Die Begrenzung auf zwei feste Personen zum persönlichen Besuch wird aufgehoben. Die Gemeinschaftsräumen dürfen auch für Gemeinschaftsveranstaltungen genutzt werden. Besucher, die nachweislich über einen hinreichenden Impfschutz verfügen, sind von der allgemeinen Testpflicht ausgenommen. Seit der letzten erforderlichen Impfung müssen dafür zwei Wochen vergangen sein.

Beim Kindersport sind nun bis zu zwei Übungsleiter erlaubt. Die Gesundheitsämter können die Öffnung von Bädern für Gruppenschwimmkurse für Kinder erlauben. Strandkorbvermieter dürfen wieder öffnen. Bei der Überführung und Herstellung der Seetüchtigkeit eines Bootes darf auf diesem übernachtet werden.

Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hatte angekündigt, dass die Außengastronomie bei Corona-Inzidenzen unter 100 ab 12. April öffnen soll. Im Land wurden am Donnerstagabend 62,4 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen gemeldet - der zweitniedrigste Wert in Deutschland nach dem Saarland. Flensburg rutschte wieder über die Marke 100; die Kreise Segeberg und Pinneberg standen kurz davor.

In Gebieten mit eher niedrigen Inzidenzen will das Land ab 19. April zeitlich begrenzte Modellprojekte mit Öffnungsschritten in Tourismus, Kultur und Sport erlauben. Dies wird geknüpft an strenge Hygienevorkehrungen, umfassende Tests und die Möglichkeit einer elektronischen Nachverfolgung von Kontakten.

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