Pandemie

Geplante Erleichterungen bei Corona-Reiseregeln verschoben

Geplante Erleichterungen bei Corona-Reiseregeln verschoben

Geplante Erleichterungen bei Corona-Reiseregeln verschoben

dpa/hm
Berlin
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Der Flughafen Berlin Brandenburg Foto: Christophe Gateau/dpa

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Die Bundesregierung will Auslandsreisen in Corona-Zeiten wieder erleichtern. Eine Beschlussfassung im Kabinett dürfte aber erst später erfolgen.

Das Thema geplante Erleichterungen bei den Corona-Regeln für Urlaubsrückkehrer nach Deutschland verschiebt sich im Bundeskabinett.

Wegen weiterer regierungsinterner Beratungen kam die Verordnung noch nicht wie zunächst vorgesehen am Mittwoch ins Kabinett, wie das Gesundheitsministerium auf Anfrage erläuterte. Es sei aber weiterhin vorgesehen, dass die Neuregelungen zum 4. März greifen sollen.

So sollen Reiseländer nur noch als Hochrisikogebiete mit weitergehenden Auflagen bei der Rückkehr eingestuft werden, wenn dort Virusvarianten mit „stärker krankmachenden Eigenschaften“ grassieren als die hierzulande dominierende Omikron-Variante. Deutschland stuft Dänemark seit dem 19. Dezember 2021 als Hochrisikogebiet ein; in Dänemark ist derzeit die Omikron-Variante des Coronavirus verbreitet.

Erleichterungen für Kinder

Für Kinder unter zwölf Jahren soll es möglich werden, sich nach der Rückkehr aus Hochrisikogebieten nach Deutschland direkt aus einer sonst anstehenden Quarantäne freizutesten. Bisher gilt generell: Wer aus solchen Gebieten kommt und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss für zehn Tage in Quarantäne und kann sich frühestens fünf Tage nach Einreise mit einem Test daraus befreien. Für Kinder unter sechs Jahren endet die Absonderung bisher fünf Tage nach Einreise automatisch – aber ohne Möglichkeit, sich schon früher freizutesten.

Das Bundesgesundheitsministerium verweist zur Begründung für die Erleichterungen für Kinder auch darauf, dass es für unter Zwölfjährige bisher keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission gibt. Generell gilt für Einreisen aus allen Ländern weiter die 3G-Regel – wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen negativen Test haben.

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