Höcke-Flügel im Visier

Verfassungsschutz erklärt AFD zum Prüffall

Verfassungsschutz erklärt AFD zum Prüffall

Verfassungsschutz erklärt AFD zum Prüffall

dpa
Köln
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Foto: dpa

Der Verfassungsschutz stuft die AFD als Prüffall ein. Andere Teile der Partei gelten nun als Verdachtsfälle.

Wie die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag erfuhr, erklärt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) den rechtsnationalen „Flügel“ der Partei um den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke und die Partei-Nachwuchsorganisation „Junge Alternative“ zum Verdachtsfall. Darüber hatte zuvor der „Tagesspiegel“ berichtet.

Bei einem Prüffall ist eine Beobachtung mit V-Leuten oder anderen nachrichtendienstlichen Mitteln grundsätzlich nicht erlaubt. Wird eine Organisation dagegen zum Verdachtsfall erklärt, so ist dies - wenn auch nur sehr eingeschränkt - möglich.

Beispielsweise ist dann eine Observation gestattet, ebenso das Einholen bestimmter Informationen von Behörden. Sogenannte V-Leute und die Überwachung von Telekommunikation kommen aber auch hier nicht zum Einsatz.

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