Debatte über „solidarisches Grundeinkommen“

Abschaffung von Hartz IV: Simone Lange kontert Olaf Scholz

Abschaffung von Hartz IV: Simone Lange kontert Olaf Scholz

Abschaffung von Hartz IV: Simone Lange kontert Olaf Scholz

dpa
Flensburg
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Simone Lange. Foto: Soeren Stache/shz.de

Die Flensburger Oberbürgermeisterin ist beim Thema Hartz IV mit dem SPD-Vizekanzler nicht einer Meinung.

Die Kandidatin für den SPD-Vorsitz, Simone Lange, hat sich empört gezeigt über Aussagen des kommisarischen SPD-Chefs Olaf Scholz, der eine grundlegende Hartz IV-Reform derzeit ablehnt.

 

„Ich erwarte von einem Parteivorsitzenden, das ist er aktuell ja noch, dass wir über dieses Thema offen diskutieren“, sagte die Flensburger Oberbürgermeisterin. „Es ist ein fataler Fehler, das so abzuwürgen.“ Man müsse offen über eine Abschaffung reden und über die grundlegende Reform der Sozialgesetzgebung. Scholz hatte nach dem Rücktritt von Martin Schulz das Amt kommissarisch übernommen – bis zu einem Sonderparteitag am 22. April in Wiesbaden.

 

Lange tritt in Wiesbaden gegen SPD-Bundestagsfraktionschefin Andrea Nahles an – erstmals in 155 Jahren Parteigeschichte wird eine Frau die SPD führen. Während Nahles wie Scholz bisher Hartz IV nicht in Frage stellt, will Lange eine breite Debatte darüber führen. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) hatte diese losgetreten, weil er wegen der Perspektivlosigkeit vieler von Hartz IV abhängigen Familien und der schweren Vermittlung von Langzeitarbeitslosen ein „solidarisches Grundeinkommen“ vorgeschlagen hatte. Demnach soll es 1200 Euro im Monat für alle Bürger geben, die zu gemeinnütziger, sozialversicherungspflichtiger Arbeit bereit sind.

Im Zuge der Arbeitsmarktreformen von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) waren Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur neuen Grundsicherung (Hartz IV) zusammengelegt worden. Im Februar bekamen 5,95 Millionen Menschen Hartz IV. Davon waren 4,26 Millionen erwerbsfähig. Rund zwei Drittel bekamen Hartz IV, ohne arbeitslos zu sein, etwa weil sie einem Minijob nachgingen (Aufstocker), Schule oder Hochschule besuchten oder wegen Krankheit arbeitsunfähig waren. Für Alleinstehende gilt derzeit der Regelsatz von 416 Euro im Monat.

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