Richterspruch
Landwirt wegen Tierquälerei verurteilt
Landwirt wegen Tierquälerei verurteilt
Landwirt wegen Tierquälerei verurteilt
Der Mann, der keinen Tierarzt für seine kranke Kuh gerufen hatte, muss für 50 Tage ins Gefängnis. Das Halten von Nutztieren ist dem Verurteilten für die Dauer von drei Jahren unterbunden.
Ein Landwirt aus dem Raum Tondern ist vom Gericht in Sonderburg wegen Tiermisshandlung zu einer Gefängnisstrafe von 50 Tagen verurteilt worden.
Ein Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Kim Grunnet befand den Angeklagten für schuldig, eine Kuh gequält zu haben. Das Tier war aufgrund krankhafter Abmagerung verendet.
Tierarzt wurde nicht bestellt
Ihm wurde vorgeworfen, dass er es unterlassen hatte, einenTierarzt zu rufen. Dieser hätte das Rind behandeln oder töten können. Für die Dauer von drei Jahren wurde ihm das Recht aberkannt, Produktionstiere zu halten.