Freizeit

Kommune Tondern: „Strandsegeln auf Röm soll erlaubt bleiben“

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Viele Freunde des Strandsegelns steuern Röm an, um am breiten Sandstrand ihr Hobby auszuüben. Dort finden auch internationale Regatten statt.

Ein Schrei der Empörung machte sich breit, als die Polizei und die Naturbehörde bekanntgaben, dass massive Einschränkungen für den Sport eingeführt werden. Die Kommune wehrt sich gegen die Entscheidung.

Touristikvereine, Strandsegelschulen, Sportausübende und Feriengäste zeigten sich entrüstet, als die Polizei Ende vergangener Woche ohne Vorwarnung mitteilte, dass das Strandsegeln an den breiten Westküstenständen auf Röm und auf Fanø stark eingeschränkt wird. Die Fahrzeuge seien zu gefährlich, so die Auffassung der beiden Instanzen. „Die Einschränkungen trafen uns wie ein Blitz aus heiterem Himmel“, erklärt Touristikchef für Tondern und Röm, Colin John Seymour.

Verbannung von Kitebuggies, Blokarts und Strandseglern

Die Entscheidung, Kitebuggies, Blokarts und Strandsegler vom Strand zu verbannen, trägt die Kommune Tondern nicht mit. „Strandsegeln soll weiterhin ein Teil der Freizeitgestaltung an den Küsten in der Kommune Tondern sein“, erklärt Bürgermeister Jørgen Popp Petersen (Schleswigsche Partei).

Strandsegeln sei schon seit Jahrzehnten auf der Insel ausgeübt worden und sei dort ein natürlicher Teil des Strandlebens, „und so soll es auch bleiben“, heißt es in einer Presseerklärung der Kommune.

„Wir sind unzufrieden mit den Einschränkungen und möchten uns dafür einsetzen, dass es am Strand so bleibt, wie es immer war. Es ist für uns wichtig zu unterstreichen, dass die Kommune diese Entscheidung nicht unterstützt“, erklärt Popp Petersen zu den plötzlichen Änderungen der bisher gültigen Praxis.

Der Wind trägt die Strandseglerinnen und Strandsegler über den breiten Sandstrand – künftig wieder in einem klar abgegrenzten Bereich am Süderstrand.

Wir verstehen natürlich, dass die Sicherheit anderer Strandgäste gewährleistet sein muss.

Jørgen Popp Petersen

„Wir verstehen natürlich, dass die Sicherheit anderer Strandgäste gewährleistet sein muss. Wir meinen aber, dass Lösungen gefunden werden können, mit denen beide Seiten leben können“, unterstreicht der Bürgermeister weiter. Die Kommune stehe im engen Dialog mit den Akteuren und relevanten Personen, um eine solche Lösung zu finden.

Sichere und deutlichere Abgrenzung möglich

Die Touristikvereine haben auf Facebook in dänischer und deutscher Sprache über die Einschränkungen informiert. „Die Polizei begründet die Entscheidung mit der Straßenverkehrsordnung, die am Strand gilt, und mit der Sicherheit anderer Strandgäste. Wir wollen natürlich, dass sich alle sicher an unseren Stränden fühlen. Es wäre aber möglich, eine sichere und deutlichere Abgrenzung des Strandsegelbereichs zu finden, auf dem die Straßenverkehrsordnung außer Kraft gesetzt werden kann“, meinen die Touristikvereine.

„Langfristig glauben wir, dass es möglich wäre, gewisse Strandabschnitte sicher und deutlich auszuweisen, die von den allgemeinen Verkehrsregeln ausgenommen werden. Damit wird gewährleistet, dass der Verkehr mit diesen Fahrzeugen, die nicht die Richtlinien der Straßenverkehrsordnung erfüllen, sicher und ohne andere Besuchende zu stören, stattfinden kann.“

Das Strandsegeln ist für Spazierende nicht ganz ungefährlich, da die Wagen mit Segeln hohe Geschwindigkeiten erreichen (Archivfoto).

Fanø will vorläufige Erlaubnis

Die Touristikorganisation Vadehavskysten hat einen Antrag gestellt und will eine vorläufige Erlaubnis für das Strandsurfen auf Fanø erreichen. „Sollte diesem entsprochen werden, werden wir einen entsprechenden Antrag für den Süderstrand auf Röm stellen. Gleichzeitig schlagen wir zur Erhöhung der Sicherheit vor, dass alle Nutzenden eine erweiterte und verpflichtende Haftpflichtversicherung unterschreiben, die sie mit sich führen müssen“, schreibt Visit Rømø & Tønder weiter.

Die Einschränkungen sollen ab der neuen Saison gelten. Mittwoch wurden bereits die Pfähle am Süderstrand entfernt, die den für das Strandsegeln ausgewiesenen Bereich abgrenzen. Das Strandsegeln ist künftig nur nach vorherigem Antrag und einer Genehmigung der Polizei möglich.