Trockenheit

Sonderburg verbietet Kohlegrills und Sankt-Hans-Feuer

Sonderburg verbietet Kohlegrills und Sankt-Hans-Feuer

Sonderburg verbietet Kohlegrills und Sankt-Hans-Feuer

Sonderburg/Sønderborg
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Das Grillen auf glutbildenden Substanzen ist ab dem 16. Juni in der ganzen Kommune Sonderburg untersagt. Foto: Kommune Sonderburg

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Ab Freitagmorgen um 8 Uhr sind in der Kommune Sonderburg offenes Feuer und funkenschlagende Geräte strikt untersagt. Darf man noch grillen? Hier ist der Überblick.

Wer ab Freitagmorgen, 16. Juni, ab 8 Uhr beim morgendlichen Spaziergang eine Zigarette raucht oder sich zum Frühstück eine Grillwurst auf dem Kohlegrill röstet, macht sich strafbar. Die Bereitschaft der Kommune Sonderburg hat entschieden, ein Abbrennverbot einzuführen.

Damit ist aufgrund der anhaltenden Trockenheit alles verboten, was offenes Feuer oder Funkenschlag umfasst.

Verboten ist das Grillen über Kohle, Holz oder anderen brennenden Materialien. „Jede Form des Grillens, bei dem ein glutbildender Prozess stattfindet, ist verboten, auch auf privatem Grund“, so der Wortlaut der Bereitschaft.

Verboten ist das Rauchen in der Natur. „Das Rauchen von Pfeife, Zigaretten, Zigarren, Wasserpfeifen oder jede andere Form von Rauchsubstanz, die angezündet wird, ist in Parkanlagen und in der Natur, etwa auf Grasflächen, am Wegesrand oder im Wald, am Strand, an Seen, auf Wiesen und Ähnlichem verboten.“

Rauchen ist unter Vorsicht erlaubt, wenn man sich auf dem Privatgrundstück befindet, auf öffentlichen Straßen und Wegen oder auf dem Parkplatz. Das Wegwerfen von Zigaretten ist verboten.

Verboten sind das Sankt-Hans-Feuer und offenes Feuer. „Jede Form von Abbrennen eines aufgestapelten Haufens, unter anderem das Sankt-Hans-Feuer, das Abbrennen von Gartenabfall oder Ähnlichem, jedes Verwenden von Feuerstellen, Kerzen und Ähnlichem ist verboten.“

Verboten sind Apparate und Werkzeuge, die Funken schlagen. „Jede Form von Unkrautabbrennen, Schweißen, das Nutzen eines Winkelschleifers oder ähnlicher Werkzeuge, die Funken schlagen können, ist verboten.“ Gewerbliche Aktivitäten und Bauarbeiten dürfen ausgeführt werden, wenn ein entsprechender Kurs belegt worden ist.

Es ist weiterhin erlaubt, Gasgrills auf dem eigenen Grundstück zu nutzen, wenn der Gasgrill auf einem festen Untergrund steht, der mindestens einen Meter um den Grill herumreicht. In Sommerhausgebieten, Schrebergärten und auf Campingplätzen ist das Gasgrillen unter diesen Umständen ebenfalls erlaubt, wenn vor Ort kein eigenes Verbot ausgesprochen wurde.

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