Corona-Virus

Ansteckungsgefahr führt in Pflegeheimen zu Besuchsbegrenzungen

Ansteckungsgefahr führt in Pflegeheimen zu Besuchsbegrenzungen

Ansteckungsgefahr führt in Pflegeheimen zu Besuchsbegrenzung

Sonderburg/Sønderborg
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In alle Pflgeheime der Sonderburger Kommune dürfen jetzt nur noch die engsten Familienmitglieder kommen. Foto: Sønderborg Kommune

Die Patientensicherheitsbehörde hat der Sonderburger Kommune einige Einschränkungen in den Pflegeheimen und den kommunalen Kurzzeitplätzen vorgeschrieben. So sollen die Senioren vor dem Corona-Virus geschützt werden.

Am Dienstagabend hat die Behörde für Patientensicherheit der Sonderburger Kommune eine Sofortmaßnahme aufgedrückt, die die Pflegeheimbewohner betrifft. Es dürfen nicht mehr alle in den kommunalen und privaten Pflegeheimen in der ganzen Sonderburger Kommune ein und aus gehen.

Am 3. November wurden in der Sonderburger Kommune 125,3 angesteckte Bürger pro 100.000 Einwohner festgestellt. Mit der Einschränkung sollen die Bewohner in den Pflegeheimen vor Covid-19 geschützt werden.

Die Einschränkungen gelten bis die Behörde diese wieder aufhebt.

Die Einschränkungen

  1. Die Bewohner erhalten lediglich Besuch im Inneren der Pflegeheime von den engsten Familienmitgliedern, die auch in kritischen Situationen kontaktiert werden.
  2. Andere Besucher können nur im Freien den Pflegeheimbewohner besuchen.

„Es ist sehr ärgerlich, dass wir solche Besuchseinschränkungen einführen mussten. Aber es ist wichtig, dass wir auf die verwundbaren Senioren aufpassen und dass die Ansteckungsgefahr von den Pflegeheimen ferngehalten wird. Die Einschränkungen sind nicht so schroff wie beim letzten Mal, da es immer noch möglich ist, seine engsten Familienmitglieder zu sehen. Das bedeutet viel“, so Bürgermeister Erik Lauritzen.

Es werden täglich Personen auf Corona getestet. Foto: Gustavo Fring/Pexels

Alle wurden benachrichtigt

Die einzelnen Pflegeheime und das Zentrum für Kurzzeitplätze haben die Bewohner und die Familienmitglieder in den Morgenstunden informiert. Es werden außerdem am Eingang diesbezügliche Informationen angebracht.

Die Einschränkungen werden spätestens am 15. Dezember von der Patientensicherheitsbehörde erneut eingeschätzt.

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