Krieg in der Ukraine

Behörde: Danfoss hat nicht gegen Russland-Embargo verstoßen

Behörde: Danfoss hat nicht gegen Russland-Embargo verstoßen

Behörde: Danfoss hat nicht gegen Russland-Embargo verstoßen

Kopenhagen/Norburg
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Komponenten von Danfoss sind für den Bau von russischen Kriegsschiffen verwendet worden (Archivfoto). Foto: Danfoss/Uffe Weng

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Die Wirtschaftsbehörde kommt zu dem Ergebnis, dass der Konzern mit Hauptsitz in Norburg beim Export von Wärmeaustauschern nach Russland die geltenden Regeln eingehalten hat. Eine russische Danfoss-Tochter hatte sie für den Bau von Schiffen der russischen Marine verkauft.

Danfoss hat nicht gegen das Waffenembargo, das die EU 2014 gegen Russland verhängt hat, verstoßen. Zu diesem Ergebnis kommt die Wirtschaftsbehörde (Erhvervsstyrelsen), nachdem sie Exporte von Wärmeaustauschern untersucht hat.

Im Mai vergangenen Jahres berichteten die Medien „Danwatch“ und „DR“, dass die russische Danfoss-Tochtergesellschaft Ridan Wärmewechsler verkauft hat, die in Schiffen der russischen Kriegsmarine eingebaut worden sind. Laut Recherchen der beiden Medien sei Ridan bewusst gewesen, dass die Komponenten in Kriegsschiffen eingebaut worden sind.

Danfoss: Wussten nichts über Verwendung

Diese Medienberichte haben die Wirtschaftsbehörde veranlasst zu untersuchen, ob Danfoss beim Export im Zeitraum von 2015 bis 2021 an Ridan das Waffenembargo gegen Russland übertreten hat.

„In der Darstellung von Danfoss betont das Unternehmen, dass es ausschließlich Produkte und Materialien geliefert hat, aber nicht am Design, der Produktion und dem Verkauf von dort beteiligt war. Das Unternehmen hat mitgeteilt, dass weder Danfoss A/S noch dessen dänische Tochtergesellschaft wussten, welche Kunden die russische Tochtergesellschaft hatte, oder wofür die Kunden die Produkte verwendeten“, heißt es in dem Aktenstück der Wirtschaftsbehörde, das vergangenen Freitag dem Ausländischen Rat (Udenrigspolitisk Nævn) des Folketings vorgelegt wurde.

Regel für zweifache Verwendung

Insbesondere hat die Behörde untersucht, ob Danfoss die EU-Kontrollregeln für Komponenten, die sowohl zivil als auch militärisch eingesetzt werden können, übertreten hat. Man spricht von Dual-use-Komponenten.

„Es gelten einige Verbote gegen den Export bestimmter Produkte an Russland, und die Dual-use-Exportkontrollregeln fordern eine Exportgenehmigung vor dem Export von bestimmten Produkten und Technologien aus der EU“, heißt es dazu in der Akte.

Die Produkte, die von den Dual-use-Regeln umfasst sind, haben die EU-Behörden auf einer Kontrollliste aufgeführt. Nach Einschätzung des Materialkommandos der dänischen Streitkräfte (FMI) sind die Danfoss-Wärmewechsler nicht von der Kontrollliste umfasst.

Freispruch

Produkte, die nicht auf der Liste stehen, können jedoch trotzdem von den Regeln umfasst sein und daher eine Exportgenehmigung nach Russland erfordern. Dies gilt für Komponenten, die für die Herstellung von Massenvernichtungswaffen essenziell sind. Doch auch in diesem Punkt erteilen das FMI und die Wirtschaftsbehörde Danfoss einen Freispruch.

„Es ist die Einschätzung der Wirtschaftsbehörde, dass Danfoss nicht verpflichtet war, die Wirtschaftsbehörde vor dem Export zu verständigen“, so die Schlussfolgerung in dem Schreiben.

Kein Kommentar von Danfoss

Als Grundlage für die Entscheidung führt die Behörde an, dass sie der Darstellung von Danfoss A/S Glauben schenkt, man habe nichts von der Verwendung der Wärmeaustauscher in Kriegsschiffen gewusst.

„Vor diesem Hintergrund ist die Gesamteinschätzung der Wirtschaftsbehörde, dass Danfoss A/S weder die Sanktionsregeln noch die Dual-use-Regeln übertreten hat.“

Die Pressestelle von Danfoss teilt dem „Nordschleswiger“ mit, dass man zum derzeitigen Zeitpunkt keinen Kommentar zu dem Fall hat.

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