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Bewährungsstrafe für Bürgerberater Rerup

Bewährungsstrafe für Bürgerberater Rerup

Bewährungsstrafe für Bürgerberater Rerup

Hadersleben/Haderslev
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Mogens Rerup (Die Alternative) setzt sich seit vielen Jahren ehrenamtlich für sozial Schwache ein. Foto: Ute Levisen

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Das jahrelange Tauziehen zwischen der Kommune Hadersleben, einer Mehrheit ihrer Abgeordneten und dem Bürgerrepräsentanten Mogens Rerup ist vorerst zu Ende. Ein Schöffengericht hat „den Wachhund der Schwachen“ zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Die Justiz hat gesprochen: Ein Schöffengericht hat Mogens Rerup, Kommunalpolitiker für Die Alternative in Hadersleben und ehrenamtlicher Bürgerrepräsentant, am Donnerstag zu einer 14-tägigen Haftstrafe verurteilt. Diese ist zur einjährigen Bewährung ausgesetzt worden.

„Undokumentierte Behauptungen“

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Rerup kommunale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vornehmlich in den sozialen Medien bei Nennung ihrer Namen beleidigt und mit „undokumentierten Behauptungen“ schikaniert hat.

Eine Mehrheit im Finanzausschuss hatte vor zwei Jahren Anzeige gegen ihren Stadtratskollegen und engagierten Ehrenamtler wegen ehrenrühriger Äußerungen gegenüber Kommunalangestellten erstattet. Lediglich Ausschussmitglied Svend Brandt (Einheitsliste) votierte damals dagegen.

Nur eine Minderheit gegen Polizeianzeige

Anfang dieses Jahres war die „Causa Rerup“ aufgrund einer Mitgliedsinitiative von Mogens Rerup, die Anzeige gegen ihn zurückzuziehen, Thema im geschlossenen Teil der Ratssitzung. Die Mehrheit sprach sich für eine Aufrechterhaltung der Polizeianzeige aus.
Dagegen  stimmten Holger Mikkelsen, Signe Knappe, Lene Bitsch Bierbaum (alle Venstre), Carsten Leth Schmidt (Schleswigsche Partei), Benny Bonde (damals Liberale Allianz), sowie Bent Iversen (Volkssozialisten) und Svend Brandt (Einheitsliste).

Carsten Leth Schmidt (SP), Mitte, war einer der Politiker, die gegen die Aufrechterhaltung der Polizeianzeige votiert hatten. Foto: Ute Levisen

Kein Pardon für den „Wachhund der Schwachen“

Seit vielen Jahren hilft Rerup Bürgerinnen und Bürgern, ihr Recht gegenüber der Kommune Hadersleben durchzusetzen. Nicht selten mit Erfolg.

Gleiches gilt für seine zahllosen Eingaben bei der Klagebehörde „Ankestyrelsen“ mit Blick auf kommunale Praktiken, u.a. im Jobcenter, womit sich der „Wachhund der Schwachen“, wie Rerup oft genannt wird, nicht nur Freunde im kommunalen System gemacht hat.
Die Kommune Hadersleben hat es sich ihrerseits einiges kosten lassen, Rerup vor den Kadi zu bringen: Allein ihre Anwaltskosten belaufen sich auf gut 400.000 Kronen.

Verschärfung des Strafgesetzparagrafen 119

Mogens Rerup war seinerzeit einer der Ersten, gegen die nach dem neuen Paragrafen 119a des dänischen Strafgesetzes, einer Verschärfung des Paragrafen 119, Anklage erhoben worden ist. Die Verschärfung war im Februar 2019 in Kraft getreten und soll vor allem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst vor Beleidigung und Schikane schützen.

Sammelaktion für Verurteilten

Der 72-Jährige muss die Gerichtskosten in Höhe von 70.000 Kronen tragen.

In den sozialen Medien ist die Empörung über das gegen Rerup ergangene Urteil bei Menschen groß, denen dieser im Laufe der Jahre zu ihrem Recht verholfen hat. Einige von ihnen haben soeben erneut eine Sammelaktion für den nunmehr verurteilten Bürgerrepräsentanten zur Begleichung der Prozesskosten initiiert.
Mogens Rerup hat 14 Tage Zeit, Berufung gegen das Urteil einzulegen.

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