Geflügelzucht

Gefahr durch Vogelgrippe: Dänemark verhängt Stallpflicht

Gefahr durch Vogelgrippe: Dänemark verhängt Stallpflicht

Gefahr durch Vogelgrippe: Dänemark verhängt Stallpflicht

Ritzau/ket
Kopenhagen
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Hühner dürfen wegen der Vogelgrippe zurzeit nicht nach draußen. Foto: Karin Riggelsen

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Die Ausbreitung der Vogelgrippe in Europa hat die dänische Nahrungsmittelbehörde dazu veranlasst, die Risikoeinschätzung von mittel auf hoch zu erhöhen. Das hat Auswirkungen auf fast alle Geflügelbestände in Dänemark – mit einer Ausnahme.

In Dänemark darf Geflügel seit dem 23. November nicht mehr im Freien gehalten werden. Grund dafür ist, dass die Gefahrenwarnstufe durch die Vogelgrippe zum zweiten Mal im November erhöht wurde – dieses Mal von mittel auf hoch. Dies geht aus einer neuen Bewertung der dänischen Nahrungsmittelbehörde hervor.

Ansteckung durch Wildvögel

Es geht um die Ansteckungsgefahr für dänische Geflügelbestände durch den Kontakt mit Wildvögeln. Grund für diese Änderung ist die anhaltende Zunahme der Vogelgrippe in Europa. Nach Angaben der Nahrungsmittelbehörde haben die Behörden in den EU-Mitgliedstaaten in der ersten Novemberhälfte in mehr als 70 Beständen die hochgradig ansteckende Geflügelpest festgestellt. Vor allem in Frankreich, Ungarn und Italien gab es in den vergangenen Wochen zahlreiche Ausbrüche.

Seit dem 1. August wurden in Europa 671 Fälle dieser als HPAI bezeichneten Form der Vogelgrippe bei Wildvögeln gemeldet, 122 davon im November. Allein in diesem Jahr gab es acht Fälle von Vogelgrippe in dänischen Beständen, so Camilla Brasch Andersen, Abteilungsleiterin der dänischen Nahrungsmittelbehörde in einer Presseerklärung. Die Krankheit war unter anderem bei einer Hobbyzucht in Nordschleswig und in einem Truthahnbestand auf Westseeland bestätigt worden. Letzteres hat zur Keulung von rund 34.000 Tieren geführt.

„Wenn wir die zahlreichen jüngsten Funde bei Wildvögeln in Europa hinzuzählen, gehen wir davon aus, dass ein hohes Risiko besteht, dass sich die Infektion sowohl in den Beständen als auch unter den Wildvögeln schnell ausbreiten kann“, erklärt Camilla Brasch Andersen.

Die Änderung bedeutet, dass Vögel und Geflügel seit dem 23. November im Stall gehalten werden müssen und nicht draußen sein dürfen. Diese Vorschrift gilt für die meisten Vogelbetriebe, sowohl für eine Hobbyzucht in Hinterhöfen als auch für große professionelle Betriebe.

Ausnahme bei kleineren Betrieben

Es gibt jedoch eine Ausnahme: „Hühnerhaltungsbetriebe mit einer Fläche von weniger als 40 Quadratmetern und alle kleineren Betriebe, in denen nur die Besitzerinnen und Besitzer alle Eier und das Fleisch ihres Geflügels verzehren und die Waren daher das Grundstück nicht verlassen, sind von der Stallpflicht ausgenommen“, schreibt die Behörde.

Nur in seltenen Fällen kann die Krankheit auf Menschen übertragen werden, die engen Kontakt zu infizierten Vögeln haben.

Sobald Züchterinnen und Züchter Symptome bei ihrem Geflügel feststellen, müssen sie eine Tierärztin oder einen Tierarzt kontaktieren. Zu den Symptomen können eine erhöhte Sterblichkeit, Schweratmigkeit und Durchfall gehören oder dass die Tiere weniger Eier legen.

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Cornelius von Tiedemann
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