Dannebrog

Oppositionsparteien lehnen Flaggenverbot ab

Oppositionsparteien lehnen Flaggenverbot ab

Oppositionsparteien lehnen Flaggenverbot ab

Kopenhagen
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Dannebrogs so weit das Auge reicht – beim Thronwechsel eine Selbstverständlichkeit Foto: Emil Nicolai Helms/Ritzau Scanpix

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Die Regierung will mit breiter Unterstützung im Folketing wieder verbieten, Flaggen andere Länder öffentlich zu präsentieren. Drei Mitte-Links-Parteien sehen darin jedoch eine Einschränkung der freien Meinungsäußerung.

Der Dannebrog hat einen besonderen Status, und deshalb soll die dänische Flagge – mit wenigen Ausnahmen – als einzige von den Fahnenstangen wehen. Dem ersten Teil der Aussage stimmen auch die Sozialistische Volkspartei (SF), die Einheitsliste und Radikale Venstre zu; dem Verbot dagegen nicht.

„Das Flaggen ist Teil der Meinungsfreiheit, und die sollen wir so wenig wie möglich einschränken“, sagt die SF-Justizsprecherin Karina Lorentzen Dehnhardt dem „Nordschleswiger“.

Regeln waren ungültig

Die Diskussion über das Hissen wurde durch eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes im Juni vergangenen Jahres aktuell. Bis zu diesem Zeitpunkt waren die Regeln vermeintlich klar. Das Hissen von ausländischen Flaggen war nur mit einer Sondergenehmigung gestattet – zum Beispiel in Zusammenhang mit einem Staatsbesuch. Die deutsche Minderheit konnte für besondere Anlässe bei der Polizei beantragen, die deutsche Flagge zu hissen.

Im Juni kam das Oberste Gericht aufgrund eines aktuellen Falles jedoch zu dem Ergebnis, dass diesen Regeln die Rechtsgrundlage fehle. Die Dänemarkdemokraten wollen mit einem Beschlussantrag die mehr als 200 Jahre alten Regeln wieder gelten lassen.

„Wir möchten zu diesem Zustand zurückkehren, der gut genug war und mit dem alle zufrieden waren. Ich habe jedenfalls damals kaum Klagen vernommen“, so der Justizsprecher der rechten Partei, Søren Espersen, als er den Antrag am vergangenen Donnerstag im Folketing einbrachte.

Einheitsliste räumt Bedeutung ein

Die SVM-Koalition hat sich darauf geeinigt, den Antrag zu unterstützen, obwohl die Moderaten zunächst skeptisch waren. Justizminister Peter Hummelgaard (Soz.) möchte einen entsprechenden Gesetzesantrag ausarbeiten.

„Der Dannebrog ist nicht lediglich eine Flagge. Er ist ein nationales Symbol, das uns Däninnen und Dänen als Volk zusammenbindet“, begründet er die Pläne eines Verbots anderer Flaggen gegenüber dem „Nordschleswiger“.

Sogar die Linksaußen-Partei, die Einheitsliste, meint, der Dannebrog habe einen besonderen Status. Mit einem Verbot von anderen Flaggen kann sie sich dennoch nicht anfreunden.

„Für mich besteht kein Zweifel, dass der Dannebrog uns allen etwas bedeutet und eine starke kulturelle Bedeutung hat. Aber in der Einheitsliste betrachten wir das Flaggen als eine Meinungsäußerung, und dafür soll es möglichst weite Rahmen geben“, sagte die Justizsprecherin der Partei, Rosa Lund. Sie bezeichnete sich als „Meinungsfreiheitsfundamentalistin“.

Ausnahmen vom Verbot

Justizminister Peter Hummelgaard betonte auch im Folketing, die Flagge würde die Bevölkerung einen, „ganz gleich, wo im Land wir geboren sind, ganz gleich, ob unsere Eltern in einem anderen Land geboren sind, und ganz gleich, ob wir hoch oder niedrig, dick oder dünn, reich oder arm sind“.

Auch die Radikale Justizsprecherin Zenia Stampe sieht den Dannebrog als „die schönste Flagge der ganzen Welt“. Sie habe noch nicht einmal Zeit gehabt, die rot-weißen Fähnchen von ihrem Weihnachtsbaum abzuräumen. Doch meint sie, die Flagge sei ein so starkes Symbol, dass sie „ein wenig Konkurrenz“ schon verkraften würde.

In den jetzt ungültigen Flaggenregeln gab es Ausnahmen für die Flaggen der Färöer und Grönlands sowie die der nordischen Staaten. Hummelgaard möchte mit dem neuen Gesetz auch der deutschen Minderheit ermöglichen, die deutsche Fahne zu hissen.

Karina Lorentzen Dehnhardt ging auch in ihrem Beitrag bei der Neujahrstagung in Sankelmark auf das geplante Flaggengesetz ein. Foto: Karin Riggelsen

„Wie diese Regeln konkret aussehen sollen, werden wir im Zuge der weiteren Arbeit entscheiden“, antwortet er dem „Nordschleswiger“ in einer schriftlichen Stellungnahme.

„Es ist eine Anerkennung unserer einzigen nationalen Minderheit, und es freut mich, dass das geplante Gesetz das zumindest berücksichtigen soll. Wir müssen sehen, wie das dann konkret aussieht“, so SF-Sprecherin Lorentzen.

Radikale warnen vor Politisierung

Und obwohl auch Stampe befürwortet, dass die Minderheit die deutsche Flagge hissen darf, sieht sie gerade in der Diskussion über die Ausnahmen ein Problem. Das einende Symbol des Dannebrogs würde politisiert, wenn das Folketing darüber entscheiden soll, wann andere Flaggen benutzt werden dürfen und wann nicht.

„Ich meine, diese Diskussion gehört nicht hierher, in den Folketingssaal. Ich finde, sie soll bei den Menschen selbst stattfinden. Es muss eine individuelle Entscheidung sein, womit man flaggen möchte“, führte die Politikerin der Radikalen aus.

Das wissen wir über das geplante Gesetz

  • Grundsätzlich soll das Hissen von Flaggen anderer Länder verboten werden. Das Justizministerium wird einen Vorschlag erarbeiten, den das Folketing und der Justizausschuss beraten wird.  Das Gesetz soll nach den Sommerferien in Kraft treten.
  • Ausgenommen sind die Flaggen der Reichsgemeinschaft: der grönländische Erfalasorput und der färöische Merkið. Dasselbe gilt für die Flaggen der nordischen Staaten. Nach den alten Regeln waren Hotels vom Verbot ausgenommen, unklar ist noch, ob das auch in dem geplanten Gesetzesvorschlag der Fall wird.
  • Der deutschen Minderheit soll gestattet werden, die deutsche Flagge zu hissen. Noch ist unklar, wie diese Ausnahmen konkret aussehen sollen. Daher wissen wir auch nicht, ob sie generell bei den Institutionen der Minderheit gehisst werden kann oder lediglich bei besonderen Anlässen. Unklar ist auch, ob die Ausnahme auch für Privatpersonen, die sich zur Volksgruppe bekennen, gelten soll.
  • Auch unter den alten Flaggenregeln durften Behörden und Privatpersonen die ukrainische Flagge hissen. Das Justizministerium hat nach dem russischen Angriff wiederholt dafür eine Sondergenehmigung für einen gewissen Zeitraum verteilt.
  • Nach den alten Regeln war es nicht nur verboten, ausländische Flaggen zu hissen, sondern auch, sie in anderen Zusammenhängen öffentlich zu zeigen. Damit waren ausländische Flaggen im Prinzip bei Demonstrationen oder vor Fußballspielen verboten. Es ist unklar, wie dies im kommenden Gesetz geregelt werden soll.
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