Dänemark

Nach Urteil: Minderheit kann ohne Genehmigung deutsche Flagge hissen

Nach Urteil: Minderheit kann ohne Genehmigung deutsche Flagge hissen

Minderheit kann ohne Genehmigung deutsche Flagge hissen

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Kopenhagen
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Hinrich Jürgensen beim Deutschen Tag in Tingleff (Archivfoto) Foto: Karin Riggelsen

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Wer eine andere Flagge als den Dannebrog in Dänemark hisst, kann nicht bestraft werden. Das hat der Oberste Gerichtshof im Falle eines Mannes aus Kolding entschieden. Das hat auch Folgen für die deutsche Minderheit, wie BDN-Hauptvorsitzender Hinrich Jürgensen erklärt.

Es war kein Verstoß gegen das dänische Strafgesetzbuch, als ein Mann bei Kolding im April 2018 die amerikanische Flagge an seinem Fahnenmast hisste. Das entschied der Oberste Gerichtshof (Højesteret) in einem Urteil am Donnerstag.

Anstatt den Mann zu verurteilen, gab der Oberste Gerichtshof bekannt, dass das Hissen der Flaggen anderer Länder nicht als Verstoß gegen die Bestimmung im dänischen Strafgesetzbuch angesehen werden kann.

Die Staatsanwaltschaft hatte sich auf ein Gesetz berufen, das sich mit Verstößen gegen Verbote befasst, die „zum Schutz der Verteidigung oder der Neutralität des Staates erlassen worden sind“.

Keine Anträge mehr für deutsche Minderheit

Für die deutsche Minderheit in Nordschleswig bedeutet das konkret, dass kein Antrag mehr gestellt werden muss, wenn der Bund Deutscher Nordschleswiger (BDN) neben der dänischen, auch die deutsche Fahne hissen möchte, sagt BDN-Hauptvorsitzender Hinrich Jürgensen. Dies war bisher fünf bis 15 Mal im Jahr der Fall, wenn etwa Gäste aus Deutschland zu Besuch kamen.

Bisher musste ein Antrag bei der Polizeibehörde in Holstebro gestellt werden, der 21 Tage Beantwortungszeit erforderte. „Das Urteil ist eine Erleichterung für uns, aber vor allem auch für die Polizei“, so Jürgensen.

Er geht nicht davon aus, dass nun vermehrt deutsche Flaggen in Nordschleswig wehen werden: „Ich kenne keinen aus der Minderheit, der jetzt eine deutsche Fahne in seinem Garten hissen wird.“

Langer Prozess

Im November 2021 sprach das Gericht in Kolding den Mann frei, der die amerikanische Fahne hisste, aber die Staatsanwaltschaft legte Berufung beim Westlichen Landesgericht (Vestre Landsret) ein. Dort wurde der Mann im November 2022 verurteilt.

Das Landesgericht entschied jedoch, dass der Mann nicht bestraft werden dürfe, weil die Bearbeitung des Falles unverhältnismäßig lange gedauert habe. Er wurde jedoch verurteilt und konnte anschließend beim Obersten Gerichtshof Berufung einlegen.

Keine Rechtsgrundlage – keine Bestrafung

Der Fall ist besonders, weil das Gesetz auf einen königlichen Erlass aus dem Jahr 1833 zurückgeht. Dies war die Grundlage für eine Verordnung im Jahr 1915.

Der Oberste Gerichtshof ist jedoch nicht der Ansicht, dass ein ausreichender Zusammenhang zwischen dem Erlass, dem Beschluss und dem Strafgesetzbuch besteht, um sagen zu können, dass es eine Rechtsgrundlage für die Bestrafung gibt.

Daher sei der Fall einfach: Keine Rechtsgrundlage für die Bestrafung, keine Bestrafung ­– so lautet in etwa der erste Absatz des Strafgesetzbuches.

Anmerkung: Der Artikel ist um 14.39 Uhr um die Zitate von Hinrich Jürgensen ergänzt worden.

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