Urteil

Europäischer Gerichtshof entscheidet gegen Mørck

Europäischer Gerichtshof entscheidet gegen Mørck

Europäischer Gerichtshof entscheidet gegen Mørck

Ritzau/hm
Straßburg
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Urteil gegen Tommy Mørck bestätigt. Das Foto zeigt Mørck vor dem Höchstgericht im Jahr 2019. Damals wollten dort zwei der sieben Richter seine Strafe herabsetzen. Foto: Liselotte Sabroe/Ritzau Scanpix

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Tommy Mørck kämpfte in Syrien gegen die Terrororganisation des IS und musste deshalb ins Gefängnis. Gegen das Urteil legte er Widerspruch ein. Nun hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.

Der Nordschleswiger Tommy Mørck wurde vor drei Jahren zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt, weil er sich in Syrien in einem von Dänemark verbotenen Gebiet aufgehalten hatte. Mørck wehrte sich juristisch. Nun hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag entschieden: Seine Verurteilung ist rechtens.

Dänemark hatte Teile Syriens auf eine Liste von Ländern gesetzt, in die Bürgerinnen und Bürger nicht reisen durften.

Tommy Mørcks Verfahren wurde auch vor dem Höchstgericht verhandelt, dort waren die Richter mehrheitlich der Ansicht, dass Mørck nach dem Terrorparagraf verurteilt werden solle.

Der Anwalt Mørcks argumentierte, die Entscheidung verstoße gegen die europäische Menschenrechtskonvention, die den Bürgerinnen und Bürgern Bewegungs- und Aufenthaltsfreiheit zusichert.

Die Richter in Straßburg sind der Meinung, dass der Staat das Recht besitzt, die Bewegungsfreiheit einzuschränken, wenn dies erforderlich ist, damit das Gesetz seinen Zweck erreicht.

Um diesen Zweck gab es im dänischen Höchstgericht aber unterschiedliche Auffassungen. Zwei der dortigen sieben Richter wollten die Strafe mildern. Sie argumentierten, das Parlament habe nicht das Ziel gehabt, Bürgerinnen und Bürger zu bestrafen, die gegen eine Terrororganisation kämpfen. Der Zweck des Gesetzes sei, einen Zustrom aus Dänemark zum IS zu verhindern.

Der entsprechende Gesetzesparagraf ist aber so formuliert, dass jede Reise in verbotene Gebiete bestraft werden kann und der Zweck der Reise nicht entscheidend ist.

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