Vortrag im Haus Nordschleswig

Europarat hat kaum Sanktionsmöglichkeiten

Europarat hat kaum Sanktionsmöglichkeiten

Europarat hat kaum Sanktionsmöglichkeiten

Apenrade
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Hanne Severinsen informierte unter anderem über die Mitgliedsländer des Europarats. Foto: Jan Peters

Hanne Severinsen, ehemalige Vorsitzende der dänischen Fraktion im Rat, sprach im Haus Nordschleswig über die Entstehung und Bedeutung des Europarates. Vor allem die Sanktionsmöglichkeiten waren dabei ein nachgefragtes Thema.

Hanne Severinsen (V), die ehemalige Vorsitzende der dänischen Fraktion im  Europarat, ist kürzlich der Einladung des Bundes Deutscher Nordschleswiger (BDN)  gefolgt und hat im Haus Nordschleswig über die Entstehung und Bedeutung des Europarats informiert. Knapp 30 Gäste folgten der Veranstaltung. 

„Der Europarat ist ein Forum mit 47 europäischen Ländern, in dem aktuelle Probleme diskutiert werden können. Gegründet wurde es, um all die Dinge zu verhindern, die im 2. Weltkrieg geschehen sind“, leitet die Politikerin ein. Darunter falle die Sicherung der Demokratie sowie der Schutz der Minderheiten, die in den  gemeinsam erstellten Abkommen  festgelegt sind,  berichtete Severinsen. 

Dänemark mit 14 Verurteilungen

Hinrich Jürgensen, Hauptvorsitzender des BDN,  wollte wissen, welche Möglichkeiten der Europarat habe, um Länder, die das Abkommen nicht erfüllen, zu sanktionieren.  „Wir sprechen die Missstände an und  stellen dadurch diese Länder an den Pranger. Letztlich können wir die jeweiligen Länder, die sich nicht an die Abkommen halten,  nur noch aus dem Rat hinauswerfen –  wenn alles andere nichts nützt“, antwortet Hanne Severinsen. 

Die Basis, auf dem der Europarat aufbaut, sind die europäischen Menschenrechtskonventionen. Werden diese missachtet, greift der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein. „Dänemark wurde bisher 14 Mal von dem Gerichtshof verurteilt“, informiert  die frühere Abgeordnete, „doch im Vergleich zu anderen Ländern, die zum Teil über 1.000 Urteile hinnehmen mussten, ist die Zahl gering“, sagt sie. Halten sich die verurteilten Länder nicht an die Urteile des Europäischen Gerichts, könnte auch in solchen Fällen nur der Pranger oder der Ausschluss aus dem Rat als Druckmittel benutzt werden, antwortet sie auf eine Teilnehmerfrage. 

Da die Menschenrechte aus dem Jahr 1950 stammen und die Gesellschaft sich in einer ständigen Veränderung befände, müssten sie vom Gericht in allen Fällen interpretiert werden, erklärt Hanne Severinsen weiter.

Minderheiten gegenüber abweisend

In einer  abschließenden Runde kam unter anderem die Frage auf, warum der Europarat den Minderheiten gegenüber so abweisend sei. Darauf antwortet Severinsen: „Das wundert mich auch, denn die Minderheitenrechte sind in den Konventionen festgehalten, die alle Mitgliedsländer unterzeichnet haben.“ 

Im Anschluss stellte BDN-Koordinator Thore Naujeck das Minority Safe Pack vor. Neben neuen Unterschriften für mehr Minderheitenrechte in Europa versprach Hanne Severinsen die Unterstützung vonseiten der Europäischen Bewegung. „Die Verantwortung einer solchen Initiative sollte nicht nur auf wenigen Schultern verteilt werden“, meinte sie.

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