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Kommando zurück: Satzungsänderung muss wiederholt werden

Kommando zurück: Satzungsänderung muss wiederholt werden

Kommando zurück: Satzungsänderung muss wiederholt werden

Apenrade/Aabenraa
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Im Paragrafen 5 übersteigen die Änderungen den rein „redaktionellen“ Charakter. Foto: DN

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Der neu gegründete Förderverein der Deutschen Privatschule Apenrade hat einen etwas holprigen Start hingelegt. Die Schulleiterin streut Asche auf ihr Haupt: „Mein Fehler!“

Schon sehr bald erhalten die Mitglieder des Fördervereins der Deutschen Privatschule Apenrade (DPA) wahrscheinlich eine Einladung zu einer außerordentlichen Generalversammlung. Dem erst im November gegründeten Verein sind nämlich ein paar Fehler unterlaufen. Um diese auszumerzen, damit künftig „geschmeidig“ gearbeitet werden kann, muss eine erneute Generalversammlung her, um die Satzungsänderungen zu ratifizieren, die – und jetzt wird es kompliziert – eigentlich schon bei der Generalversammlung des Trägervereins der DPA, dem Deutschen Schul- und Sprachverein für Apenrade und Umgebung, beschlossen wurden.

Den Fehler nimmt Schulleiterin Catarina Bartling ganz auf ihre Kappe. „Es ist mein Fehler! Ich habe den Begriff Generalversammlung erst ins Spiel gebracht“, bedauert sie den entstandenen Wirrwarr.

Der neue Förderverein

Im Anschluss an die Generalversammlung des Trägervereins der Schule in der vergangenen Woche hatte die Vorsitzende des erst wenige Monate alten Fördervereins, Mette Hoffmann Grøn, die Teilnehmenden der Schulvereinsgeneralversammlung über die Gründung dieses Vereins informiert. „Künftig soll die Generalversammlung des Fördervereins im Zusammenhang mit der Jahreshauptversammlung des Trägervereins der Schule durchgeführt werden. Da die Gründung erst vor Kurzem stattgefunden hat, hielten wir es jedoch für unnötig, jetzt schon zu einer Generalversammlung einzuberufen, denn noch gibt es ja nicht wirklich etwas zu berichten“, so Hoffmann Grøn. So weit, so gut.

Erweiterung der Kontovollmacht

Dann allerdings kam es zu dem „schicksalhaften“ Fehler. Schulleiterin Bartling wies auf eine Tischvorlage hin. Es habe sich nämlich gezeigt, dass der Förderverein bei der Ausarbeitung der Satzungen nicht gegendert hatte. Während eine solche rein sprachliche Sache womöglich als „redaktionelle Änderung“ hätte akzeptiert werden können, hatte eine Abänderung des Paragrafen 5, bei dem es unter anderem um die Finanzen geht, weit mehr als nur rein sprachlichen Charakter.

Konkret ging es um „eine Kontovollmacht für die Schulleitung und der/die Schulsekretärin“. Bislang war nur der oder dem ersten Vorsitzenden beziehungsweise der Kassiererin oder dem Kassierer ein Zugriff auf das Konto möglich. Da das Schwierigkeiten im Alltag bedeuten würde, sollte künftig auch Schulleitung und -sekretariat die Kontovollmacht gewährt werden. So weit, auch so gut.

Abstimmung ungültig

Der Fehler der Schulleiterin war dann, dass sie die Anwesenden über die gewünschten Satzungsänderungen des Fördervereins abstimmen ließ, obwohl es keine offizielle Generalversammlung jenes Vereins war, zu der auch nicht offiziell eingeladen worden war. Ein Vater hatte dies kritisiert, ohne Gehör für seine Einwände zu finden, und sich daraufhin bei der Abstimmung der Stimme enthalten.

Das Problem hat inzwischen auch Schulleiterin Catarina Bartling erkannt und eingesehen. „Die Satzungsänderung muss von einer ordnungsgemäß einberufenen Generalversammlung des Fördervereins bestätigt werden“, betont sie. Sie befürchtet, dass dies auch nicht bis zur nächsten ordentlichen Jahreshauptversammlung des Schulvereins warten kann. Bis dahin wären es ja fast zwölf Monate.

Komplizierter Alltag

Und das erste Problem durch die mangelnde Kontovollmacht hat man bei der DPA-Verwaltung bereits gemerkt. „Der Förderverein würde die Kosten für den Transport eines Klaviers für den Musikunterricht übernehmen. – Jetzt müssen wir die Vorsitzende bemühen, damit die Gelder vom einen auf das andere Konto überwiesen werden können“, erläutert Catarina Bartling einen aktuellen Fall, der den Alltag für alle Betroffenen verkompliziert.

Aus diesem Grund sieht sie keine andere Lösung, als demnächst die Mitglieder des Fördervereins zu einer außerordentlichen Generalversammlung einzuberufen, damit die Satzungsänderungen auch offiziell gelten.

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