Deutsche Minderheit
Bürgerverein Apenrade darf Arbeit auf mehr Schultern verteilen
Bürgerverein Apenrade darf Arbeit auf mehr Schultern verteilen
Bürgerverein darf Arbeit auf mehr Schultern verteilen
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Einem Satzungsänderungsantrag des Vorstandes wurde auf einer außerordentlichen Generalversammlung einstimmig stattgegeben. Die neuen Statuten kommen voraussichtlich schon im Mai zum Einsatz.
Auf einer außerordentlichen Generalversammlung des Bürgervereins Apenrade in dieser Woche stimmten die Anwesenden einer Satzungsänderung zu. Der Vorstand darf sich auf der nächsten ordentlichen Versammlung um zwei Personen erweitern.
„Ursprünglich hieß es in den Satzungen: Der Vorstand besteht aus drei Personen. Das wurde dann vor einigen Jahren in ,Der Vorstand besteht aus drei bis fünf Personen’ geändert. Die neue Version erlaubt uns nun bis zu sieben Personen in den Vorstand zu wählen“, sagt der amtierende Vorsitzende des Bürgervereins, Hans Christian Bock. Hintergrund des Antrages ist es, den Bürgerverein für die Zukunft zu wappnen. Zum ersten Mal kommen die geänderten Satzungen bei der „ordentlichen“ Generalversammlung im Frühsommer zum Einsatz.
„Wir hatten bislang stets einen Termin im Juni gewählt. Da dort bereits einige Mitglieder im Urlaub sind, werden wir womöglich schon im Mai zur Generalversammlung einladen“, kündigt H. C. Bock an.