Kommunalpolitik

Schicksal des Jollenhafens in öffentlicher Anhörung

Schicksal des Jollenhafens in öffentlicher Anhörung

Schicksal des Jollenhafens in öffentlicher Anhörung

Paul Sehstedt
Loddenhoi/Loddenhøj
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Die öffentliche Anhörung des Küstendirektorats läuft bis zum 10. Februar. Foto: Anke Haagensen

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Der Hafengegnerverein von Loddenhoi sammelt umfangreiches Material für eine Eingabe, während die Erbauer zunächst abwarten.

Elf Monate nachdem die Umweltschiedsstelle (Miljøklagenævn) die 2019 verlängerte Baugenehmigung für den stark umstrittenen Jollenhafen am Strand vor Loddenhoi aufhob und der Küstenbehörde (Kystdirektoratet) auferlegte, den gesamten Verwaltungsvorgang von Grund auf neu zu bearbeiten, hat die Behörde am 13. Januar 2022 eine öffentliche Anhörung ausgeschrieben. Betroffene Personen und Organisationen haben bis zum 10. Februar Zeit, ihre Bedenken gegen das Projekt vorzulegen.

 „Wir sind schon dabei, unser umfangreiches Material zusammenstellen, und unser Anwalt fertigt abschließend unsere Antwort aus“, erklärt Birte Schultz, Vorsitzende des Vereines zum Erhalt des Naturstrands, gegenüber dem „Nordschleswiger“.

Fehler berichtigen

„Die Anhörung soll uns helfen, die Fehler, die die Schiedsstelle in unserer Sachbearbeitung bemängelt hat, zu berichtigen“, schreibt Hans Erik Cutoi-Toft, Abteilungsleiter in der Küstenbehörde, in einer Mitteilung an die Zeitung. „Ob eine Genehmigung erteilt oder ob ein Abriss (des Hafens, red.) auferlegt wird, kann ich erst nach Ablauf der Anhörungsfrist sagen.“

Antrag am 1. Oktober eingereicht

„Unseren neuen Antrag haben wir am 1. Oktober bei der Küstenbehörde eingereicht. Diese hat sich offenbar Zeit genommen, die Sachbearbeitung korrekt vorzunehmen“, meint Carsten Lau Kjærgård, Vorsitzender der Jollengilde. „Wir haben die gewünschten Auflagen erfüllt und dokumentiert und können jetzt nur noch abwarten, wie die Entscheidung ausfällt. Mehr ist dazu nicht zu sagen.“

Zwei Abschätzungen

Auf der Internetseite der Küstenbehörde wird der Hintergrund für die öffentliche Anhörung dargelegt. Zum einen muss abgeschätzt werden, ob eine Konsequenzbewertung zur Verwaltungsbekanntmachung von internationalen Naturschutzgebieten erstellt werden muss. Zum anderen muss die Behörde entscheiden, ob das Projekt einer Umweltbewertung bedarf. 

Die Anhörungsdokumente können hier eingesehen werden.

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