Kommunalpolitik

Kommune Apenrade: Schutz für altes Villenviertel

Kommune Apenrade: Schutz für altes Villenviertel

Kommune Apenrade: Schutz für altes Villenviertel

Apenrade/Aabenraa
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Alte Villen prägen den Gl. Kongevej. Foto: Anke Haagensen

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Anwohner befürchten, dass der Gl. Kongevej durch moderne Bau- oder Renovierungsprojekte seinen historischen Charakter verliert.

Der Gl. Kongevej in Apenrade ist durch herrschaftliche Kapitänsvillen aus den Anfängen des 20. Jahrhunderts sowie Richtung „Knapsti“ durch ebenfalls markante Wohnhäuser aus den 1960er Jahren gekennzeichnet.

Damit der einzigartige Charakter des Wohnviertels bewahrt wird, will die Kommune Apenrade einen Bebauungsplan für das Gebiet erstellen, das mehrere denkmalgeschützte Prachtbauten umfasst.

Bebauungspläne sind eine „neue“ Erfindung

„Es ist nicht ungewöhnlich, dass besonders ältere Stadtteile noch keine Bebauungspläne haben. Die wurden nämlich erst in den 1970er Jahren in Dänemark eingeführt. Wir holen das in Apenrade aber dann nach, wenn es einen Anlass dafür gibt“, erläutert die „technische“ Direktorin der Kommune Apenrade, Ditte Lundgaard Jakobsen, die Tatsache, dass der Ausschuss für Planung, Technik und den ländlichen Raum ihrer Verwaltung auf seiner Januar-Sitzung in dieser Woche den Auftrag gegeben hat, erstmals einen Bebauungsplan für den Gl. Kongevej auszuarbeiten.

In Richtung Stadtmitte prägen Villen aus den Jahren um 1900 den Gl. Kongevej. In entgegensetzter Richtung bestimmt der Baustil der 1960er Jahre den Straßenzug. Foto: Anke Haagensen

Rechtsverbindliche Richtlinien

Ein solcher Plan enthält rechtsverbindliche Richtlinien für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung eines abgegrenzten Gebietes.

Im Falle des Gl. Kongevej soll der Bebauungsplan gewährleisten, dass das Viertel seinen ursprünglichen Charakter behält.

Bürger wendeten sich an die Kommune

Ausgelöst wurde die Entscheidung durch ein Schreiben von Anwohnern, die die Befürchtung hatten, dass einer ihrer Nachbarn einen Abriss von einem oder mehrerer Gebäude auf seinem Anwesen plane, um einen modernen Neubau verwirklichen zu können.

Ein konkreter Antrag für das Projekt ist zum jetzigen Zeitpunkt (noch) nicht vom Hausbesitzer eingegangen. Sicherheitshalber wird der Hausbesitzer jetzt davon in Kenntnis gesetzt, dass ein Bebauungsplan in Arbeit ist.

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Kommentar

Hannah Dobiaschowski
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