Opposition verlangt Antworten

„Alles deutet darauf hin, dass Støjberg sehenden Auges gegen das Gesetz verstoßen hat“

„Alles deutet darauf hin, dass Støjberg sehenden Auges gegen das Gesetz verstoßen hat“

„Alles deutet darauf hin, dass Støjberg sehenden Auges gegen das Gesetz verstoßen hat“

Kopenhagen
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Inger Støjberg
In der Klemme: Inger Støjberg. Foto: Scanpix

Bei der Befragung im Folketing hat Integrations- und Ausländerministerin Inger Støjberg (Venstre) sich davor gedrückt, klare Aussagen zu den Vorwürfen gegen sie zu machen. Jetzt soll die Ausländerbehörde eindeutig Stellung beziehen: Hat es eine mündliche Anweisung Støjbergs gegeben, junge Flüchtlingspaare zu trennen – oder nicht?

Bei der Befragung im Folketing hat Integrations- und Ausländerministerin Inger Støjberg (Venstre) sich davor gedrückt, klare Aussagen zu den Vorwürfen gegen sie zu machen. Jetzt soll die Ausländerbehörde eindeutig Stellung beziehen: Hat es eine mündliche Anweisung Støjbergs gegeben, junge Flüchtlingspaare zu trennen – oder nicht?

Johanne Schmidt-Nielsen, integrationspolitische Sprecherin der Einheitsliste, fasste es am Freitag auf Facebook so zusammen: „Alles deutet darauf hin, dass Støjberg sehenden Auges gegen das Gesetz verstoßen hat.“ Im „samråd“ des Integrationsausschusses des Folketings, einer Beratung, ähnlich der großen Anfrage im Deutschen Bundestag, hatte sie zuvor die Ministerin in die Mangel genommen.

Doch Inger Støjberg (Venstre) blieb eine klare Stellungnahme schuldig. Deshalb wollen die Sozialdemokraten, die Radikale Venstre und die Einheitsliste jetzt Antworten von der Ausländerbehörde. Dass Støjberg gegen das Gesetz verstoßen hat, sei inzwischen keine Frage mehr, so Schmidt-Nielsen mehrfach während der Beratung. Nun gehe es darum, herauszufinden, ob sie dies wissentlich getan hat.

Die Ausländerbehörde soll die Frage beantworten, ob sie bei einem Treffen von Ministerium und Behörde am 10. Februar eine mündliche Anweisung des Ausländer- und Integrationsministeriums bekommen hat, berichtet Dagbladet Information.

Der Fall Støjberg begann mit einer Pressemitteilung, in der Støjberg bekanntgab, dass Asylbewerber unter 18 Jahren nicht länger mit Ehepartnern oder Lebensgefährten in einer Institution untergebracht werden dürfen.

Der Ombudsmann des Folketing hat später festgestellt, dass diese Anweisung gesetzeswidrig war, weil jeder Fall einzeln zu bewerten sei.

Hat Støjberg gelogen?

Laut Støjberg sei die Pressemitteilung von der Ausländerbehörde als Anweisung missinterpretiert worden. Und dies trotz deiner angeblich anderslautenden mündlichen Anweisung, die das Ministerium Støjberg zufolge bei dem Treffen zwischen Behörde und Ministerium gegeben haben soll.

Die Zeitung Information hat daraufhin erfahren wollen, ob die Ausländerbehörde diese Darstellung bestätigen kann. Die Antwort: Kein Kommentar.

Der Ombudsmann des Folketing schreibt in seinem Bericht, dass weder dem Ministerium noch der Behörde ein schriftliches Notat dieser angeblichen mündlichen Anweisung vorliegen. Hingegen hat die Behörde dem Ombudsmann mitgeteilt, dass es eine mündliche Anweisung des Ministeriums gegeben habe, wonach in Übereinstimmung mit der Pressemitteilung gehandelt werden sollte.

Die Befragung Støjbergs am Donnerstag hatte fünf Stunden gedauert. Es wird eine weitere Beratung geben, zudem kündigte unter anderem Johanne Schmidt-Nielsen an, dass sie schriftliche Fragen an die Ministerin einreichen werde, die schwarz auf weiß zu beantworten seien. Sie stellt zudem fest, dass Støjberg in der Beratung angab, dass das Ministerium die ganze Zeit nach dem Gesetz gehandelt und alle Asylbewerberpaare individuell behandelt habe. In einer Antwort auf eine Anfrage Naser Khaders (Kons.) am 24. Februar jedoch hatte sie geantwortet, dass alle Paare, bei denen einer der Partner jünger als 18 Jahre alt ist, getrennt werden.

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Siegfried Matlok
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