Jahreswechsel

Nur noch sechs Tage: Feuerwerksfieber beginnt

Nur noch sechs Tage: Feuerwerksfieber beginnt

Nur noch sechs Tage: Feuerwerksfieber beginnt

Anna-Lena Holm/Ritzau
Dänemark/Kopenhagen
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Seit Mittwoch ist das Zünden von Feuerwerkskörpern offiziell erlaubt (Symbolbild). Foto: Mad Claus Rasmussen/Ritzau Scanpix

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Es sind nur noch wenige Tage bis zum Jahreswechsel, doch seit Mittwoch darf nach Lust und Laune geknallt werden. Was man beim Umgang mit den Feuerwerkskörpern beachten sollte und wie die Chancen stehen, dass es auch zukünftig bei sechs Tagen Knallerei bleibt.

Das Jahr eilt mit schnellen Schritten auf sein Ende zu. Und so steht auch in diesem Jahr wieder die Nacht bevor, in der Feuerwerkskörper den Himmel mit farbenfrohen Funken in spektakulären Mustern schmücken – immer begleitet von dem charakteristischen Knall oder dem ohrenbetäubenden Pfeifen.

Befristeter Knallspaß

Seit Mittwoch dürfen Privatpersonen ihre Raketen zünden. Bis zum 1. Januar ist dies gesetzlich erlaubt. Sechs Tage also, in denen Liebhaberinnen und Liebhaber ihre Passion ausleben können.

Bereits seit dem 15. Dezember können Privatpersonen ihre Feuerwerkskörper käuflich erwerben – beispielsweise in eigens dafür aufgestellten Zelten. Während man in Deutschland nicht lange suchen muss, um an seinen Zündstoff zu gelangen – dieser ist mitunter im Einzelhandel erhältlich –, muss man sich in Dänemark informieren, wo man die geräuschvollen Funkensprüher erwerben kann. Die Verkaufsperiode endet am 31. Dezember – danach fällt der Handel wieder in den Bereich der Gesetzeswidrigkeit. 

Im kommenden Jahr ist es zehn Jahre her, dass es eine markante Änderung in der Gesetzgebung bezüglich der Feuerwerkskörper gab. Diese begrenzte die erlaubte Zeit, in der Feuerwerkskörper gezündet werden durften und verkürzte die Verkaufsperiode erheblich. Vor 2014 durften die Neujahrsbegrüßer den ganzen Dezember über erworben und vom 1. Dezember bis zum 5. Januar gezündet werden.

In der Feierlaune ist es trotzdem wichtig, einige Sicherheitsregeln beim Umgang mit Feuerwerk zu berücksichtigen. So weist die nationale Sicherheitsagentur (Sikkerhedsstyrelsen) auf eine 100-Meter-Grenze hin, die es beispielsweise gegenüber landwirtschaftlich genutzten Gebäuden oder Tierhaltungen einzuhalten gilt. 200 Meter Abstand sind zu einem Gebäude mit leicht entflammbarem Dach angeraten. Aus gegebenem Anlass warnt die Agentur, unvorhersehbare Windstöße einzukalkulieren und auf ausreichend Sicherheitsabstand zu achten. 

Kürzere Verkaufs- und Zündperiode

Außerhalb der Feuerwerks-Saison für Privatpersonen dürfen nur Pyrotechnikerinnen und -techniker Feuerwerkskörper zünden. Das schreibt die nationale Sicherheitsagentur auf ihrer Homepage. Diese Berufsgruppe beschäftigt sich beruflich mit der Herstellung und dem Zünden von Feuerwerkskörpern. Für ein Abschießen außerhalb der Saison benötigen sie allerdings eine Erlaubnis von der kommunalen Bereitschaft.

Im Oktober gab das Wirtschaftsministerium (Erhvervsministeriet) in einer Pressemitteilung bekannt, dass die Regierung mit einem Gesetzesvorschlag plant, die nun währende Regelung noch einmal zu ändern und die Feuerwerksperiode deutlich zu verkürzen. Demnach soll es dann für Privatpersonen nur noch erlaubt sein, am 31. Dezember und am 1. Januar feuerwerkstechnisch aktiv zu sein. Also im selben Zeitraum, in dem es heute schon, wie im Sprengstoffgesetz festgehalten, in Deutschland erlaubt ist.

Mehr Rücksichtnahme

Wirtschaftsminister Morten Bødskov (Soz.) sprach sich in jener Pressemitteilung dafür aus, dass die Regierung mit dieser Gesetzesverschärfung Rücksicht auf Tiere und Natur nehmen will, die aufgrund des Lärms und der Verunreinigung zu schützen seien.

„Es ist mir wichtig zu betonen, dass Silvester natürlich nach wie vor mit Feuerwerk gefeiert werden soll, nur wird die Periode eben kürzer. Auf diese Weise können wir mehr Rücksicht auf verschiedene Bedürfnisse nehmen“, erläutert Morten Bødskov.

Der Gesetzesvorschlag wird im Februar vorgestellt.

Feuerwerksregeln

  1. Feuerwerkskörper dürfen in Dänemark vom 15. Dezember bis einschließlich 31. Dezember verkauft werden.
  2. Gezündet werden dürfen sie vom 27. Dezember bis einschließlich 1. Januar.
  3. Das Mindestalter für den Kauf von Silvesterfeuerwerk liegt bei 18 Jahren. Für Knallerbsen, Tischfeuerwerk und Wunderkerzen (Ganzjahresfeuerwerk) muss man 15 Jahre alt sein.
  4. Achtung Touristinnen und Touristen: Nur in Dänemark gekauftes Feuerwerk darf in Dänemark verwendet werden.
  5. Alle Feuerwerkskörper müssen ein CE-Zeichen haben, eine Bestätigung, dass diese die EU-Sicherheitsregeln erfüllen.
  6. Für Feuerwerksliebhaberinnen und -liebhaber: Höchstens fünf Kilo Pulver oder „Netto-Explosiv-Menge" (NEM) dürfen insgesamt aufbewahrt werden. Auf den geprüften Feuerwerkskörpern ist die NEM-Menge angegeben.
  7. Die Feuerwerkskörper sollten trocken und dunkel gelagert werden und nicht in der Nähe von elektrischen Apparaten und Wärmequellen.

    Quelle: sik
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