Justiz

Vier Jahre Haft für Verkehrsrowdy

Vier Jahre Haft für Verkehrsrowdy

Vier Jahre Haft für Verkehrsrowdy

Ritzau/hm
Aarhus
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Das Schöffengericht hat am Freitag das Urteil über einen 21-Jährigen gesprochen, der im vergangenen Jahr einen Polizeibeamten überfahren und schwer verletzt hat. Der Beamte ist teilweise gelähmt. Foto: Bo Amstrup / Ritzau Scanpix/Ritzau Scanpix

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Ein Polizeibeamter wollte mit einer Nagelsperre einen jungen Autofahrer stoppen, der überfuhr den Polizeibeamten und flüchtete. Am Freitag fand der Prozess sein Ende.

Ein 21-Jähriger, der im vergangenen Jahr einen Polizeibeamten angefahren und dabei so schwer verletzt hat, dass dieser bleibende Schäden davontrug, ist zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Zudem bestimmte das Schöffengericht in Aarhus, dass dem Verurteilten acht Jahre lang der Führerschein entzogen wird. Das Auto wird konfisziert. Das Gericht hatte ihn in 35 der 38 Anklagepunkte schuldig gesprochen.

Der junge Mann akzeptierte das Urteil. Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft gefordert, sie hat nun 14 Tage Zeit zu überlegen, ob sie gegen das Urteil angehen will.

Unfallflucht

Zur Tat: Am 21. Juni vergangenen Jahres überfuhr Mohamad Tarek Younes mit seinem VW Polo mit 80 Kilometer pro Stunde eine rote Ampel an der Kreuzung Silkeborgvej/Åby Ringvej in Aarhus und überfuhr dabei den Polizeibeamten Stefan Nymann, der dabei war, eine Nagelsperre auszulegen, um eben dieses Auto zu stoppen. Der Beamte erlitt schwere Hirnverletzungen und ist teilweise gelähmt. Der junge Mann flüchtete, stellte sich dann aber nach zwei Tagen.

Das Gericht sah die Erklärung des Beschuldigten als unglaubwürdig an, dass er den Beamten nicht gesehen habe.

Die Ehefrau des Geschädigten erklärte im Laufe des Prozesses, dass ihr Mann kleine Fortschritte mache, er aber weiterhin außer Stande sei, jedwede Handlung selbst, also ohne Hilfe, auszuführen.

Der Verein Thin Blue Line, der verletzte Polizeibedienstete unterstützt, hat 2,6 Millionen Kronen für Stefan Nymann eingesammelt. Dieser befindet sich weiterhin bei Neuroexperten in Behandlung.

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