Zugverspätungen

Viele Bahnreisende versäumen Entschädigungen

Viele Bahnreisende versäumen Entschädigungen

Viele Bahnreisende versäumen Entschädigungen

jt/ritzau
Kopenhagen
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Foto: René Strandbygaard/DSB

Verspätete Zugreisende haben ein Recht auf Entschädigung. Doch nur die wenigsten beantragen sie auch. Das soll sich ändern, meinen Verbraucherschützer.

Bei einer Zugreise, die über 30 Minuten verspätet ist, hat der Reisende ein Recht auf Entschädigung. Aber nur die wenigsten beantragen nach überstandener Zugfahrt ihre sogenannte „Rejsetidsgaranti“ bei der staatlichen Bahngesellschaft DSB.

Eine Analyse des Verbraucherrates Tænk zeigt, dass rund 1,2 Millionen Zugreisende im Zeitraum von Januar 2016 bis September 2017 keine Entschädigung beantragt haben. „Das sind viel zu viele Passagiere, die nicht das Geld bekommen, das ihnen zustehen. Und dass, weil der Antrag entweder zu umständlich oder zu zeitintensiv ist, auszufüllen.“, sagt Tænk-Vize-Direktor Vagn Jelsøe.

Doch laut DSB werden die Passagiere bestens über ihre Rechte bei verspäteten Zügen informiert. „Wenn ein Zug über eine halbe Stunde verspätet ist, dann werden unsere Passagiere per Lautsprecheranlage im Zug über die Rejsetidsgaranti informiert“, sagt DSB-Abteilungsleiter Aske Wieth-Knudsen.

Jelsøe hofft dennoch auf eine einfachere Entschädigungs-Lösung. Ihm zufolge sollten automatische Rückzahlungen ermöglicht werden. Eine solche Lösung werde schon bei Pendlern eingesetzt. Doch alle anderen müssten das Ticket einreichen und bekommen dann erst ein neues Ticket oder 25 Prozent des Kaufpreises erstattet.

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