Kundby-Fall

17-Jährige wegen Terrorplanungen schuldig gesprochen

17-Jährige wegen Terrorplanungen schuldig gesprochen

17-Jährige wegen Terrorplanungen schuldig gesprochen

Holbæk
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Foto: Scanpix

Das 17-jährige Mädchen, das angeklagt war Terrorangriffe auf zwei Schulen geplant zu haben, wurde vom Gericht für schuldig befunden. Das Strafmaß steht noch aus. Die Anklagebehörden sehen eine Sicherheitsverwahrung vor.

Das 17-jährige Mädchen, das angeklagt war Terrorangriffe auf zwei Schulen geplant zu haben, wurde vom Gericht für schuldig befunden. Das Strafmaß steht noch aus. Die Anklagebehörden sehen eine Sicherheitsverwahrung vor.

Das Urteil im sogenannten Kundby-Fall ist gesprochen. Das 17-jährige Mädchen, das angeklagt ist, zwei Bombenangriffe auf Schulen auf Seeland geplant zu haben, wurde am Dienstagmorgen vom Gericht in Holbæk für schuldig befunden.

„Der Richter und die Geschworenen sind sich einig mit dem Urteilsspruch“, sagte der Gerichtsvorsitzende Peder Christensen nach dem Gerichtstermin zur Nachrichtenagentur Ritzau. Er stellte zudem fest, dass der Plan des Mädchens „zweifellos“ ein Bruch der Terrorbestimmungen des Strafgesetzes gewesen sei. Eine psychologische Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass die 17-Jährige psychisch krank sei und Identitätsprobleme habe.

Ankläger Kristian Kirk und Verteidigerin Mette Grith Stage müssen nun ihre Forderungen zum Strafmaß abgeben, ehe ein endgültiges Urteil gefällt wird.

Die Anklagebehörden haben aber bereits verlauten lassen lassen, dass das Mädchen anstelle einer Gefängnisstrafe für unbestimmte Zeit in Sicherheitsverwahrung genommen werden soll.

Dies kann bei Verurteilten passieren, die als besonders gefährlich eingestuft werden und wo das Gericht zum Urteil kommt, dass eine Verwahrung notwendig ist, um neue kriminelle Taten zu verhindern – in diesem Fall die Planung eines neuen Terroranschlags.

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