Minderheiten

Günther für Schutz nationaler Minderheiten im Grundgesetz

Günther für Schutz nationaler Minderheiten im Grundgesetz

Günther für Schutz nationaler Minderheiten im Grundgesetz

dpa/lno
Kiel
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Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) setzt sich für den Schutz nationaler Minderheiten und Volksgruppen im Grundgesetz ein. Für den Hauptvorsitzenden des Bundes Deutscher Nordschleswiger ist die Initiative eine logische, bundesweite Fortsetzung schleswig-holsteinischer Minderheitenpolitik.

Schleswig-Holstein und Sachsen setzen sich für den Schutz nationaler Minderheiten und Volksgruppen im Grundgesetz ein. Auf einen entsprechenden Entschließungsantrag für den Bundesrat habe er sich mit Sachsens Regierungschef Michael Kretschmer (CDU) verständigt, sagte Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Zahlreiche Landesverfassungen – beispielsweise im Norden – enthielten bereits Bestimmungen zugunsten der dort beheimateten nationalen Minderheiten und Volksgruppen, das Grundgesetz jedoch nicht.

Der Staat achtet die Identität der autochthonen Minderheiten und Volksgruppen, die nach dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarats in Deutschland anerkannt sind.

Geplante Formulierung für Artikel 3 des Grundgesetzes

Die Aufnahme einer solchen Formulierung unterstreiche die gesamtstaatliche Verantwortung Deutschlands für den Schutz nationaler Minderheiten, sagte Günther.

Nach Ansicht des CDU-Politikers kann dies auch ein starkes Signal der Unterstützung für deutschsprachige Minderheiten in Osteuropa setzen. „Gerade gegenüber den Ländern, in denen heute deutsche Minderheiten leben, wäre eine Aufnahme im Grundgesetz ein deutliches Zeichen für die Glaubwürdigkeit deutscher Minderheitenpolitik." Es gehe nicht um individuelle Rechte für die Angehörigen der anerkannten autochthonen Minderheiten und Volksgruppen. „Vielmehr handelt es sich um den Schutz der sprachlichen und kulturellen Identität der traditionell hier beheimateten nationalen Minderheiten und Volksgruppen."

Hinrich Jürgensen, Hauptvorsitzender des Bundes Deutscher Nordschleswiger (BDN), sieht in der Initiative ein sehr positives Signal. Die Verankerung im Grundgesetz sei die logische und bundesweite  Fortsetzung der Arbeit, die Schleswig-Holstein auf diesem Gebiet geleistet habe, so Jürgensen. Er sieht in einer Verankerung auch ein Signal nach außen:  „Es würde die Vorreiterrolle Deutschlands zeigen und als gutes Beispiel dienen."

Die dänische Minderheit begrüßt die Ankündigung von Ministerpräsident Daniel Günther. „Mit einem Passus im Grundgesetz würde die Bundesrepublik ein starkes Signal setzen, dass sie die vier anerkannten Minderheiten in Deutschland schützt und als Bereicherung für unser Land sieht. Damit ginge ein lang gehegter Traum der Minderheiten in Erfüllung,“ so Jon Hardon Hansen, Vorsitzender des Südschleswigschen Vereins (SSF) und Vorsitzender des Minderheitenrates in Deutschland. Ihm zufolge geht es dabei nicht um eine Privilegierung, sondern darum, auch in der Verfassung ausdrücklich anzuerkennen, dass die Kultur und Sprache der dänischen Minderheit, der Sorben, der Friesen und der Sinti und Roma zu Deutschland gehören.

 

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