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Grenzziehung 1864 – Königsaugrenze

Grenzziehung 1864 – Königsaugrenze

Grenzziehung 1864 – Königsaugrenze

Hauke Grella
Hauke Grella Museumsleiter
Nordschleswig
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Karte Königsaugrenze Foto: Deutsches Museum Sonderburg

Der neue Verlauf brachte Herausforderungen mit sich

Mit dem Ende des Deutsch-Dänischen Krieges von 1864 musste eine neue Grenze zwischen dem, was preußische Provinz Schleswig-Holstein werden sollte, und Dänemark gefunden werden.

Diese Grenze sollte nicht den gleichen Verlauf haben wie zuvor die Grenze zwischen dem alten Herzogtum Schleswig und dem Königreich Dänemark. Die alte Grenze folgte größtenteils der Königsau und im Osten dann der Kolding Å. Bis 1850 war diese Grenze auch Zollgrenze zwischen dem Herzogtum und dem Königreich Dänemark, die deutlich macht, dass beide Länder getrennt voneinander verwaltet wurden.

Die Problemstellung 1864 war, dass die Zugehörigkeitsverhältnisse von einzelnen Gebieten, mitten im alten Herzogtum Schleswig, sich anders verhielten als der Rest. Vor 1864 war der dänische König zugleich Herzog von Schleswig-Holstein und Lauenburg. Die Herzogtümer wurden von der Schleswig-Holsteinischen-Lauenburgischen Kanzlei (Bezeichnung ab 1816) verwaltet. Aus dem Mittelalter heraus gab es aber mitten im Herzogtum Schleswig Gebiete, die nicht unter der Verwaltung der Kanzlei standen. Sie standen direkt unter dänischer Verwaltung und waren königlich-dänische Enklaven.

Dazu gehörten die Gebiete um Ribe, das südliche Röm, Ballum, Troiburg, Mögeltondern, das nördliche Sylt, West-Föhr und Amrum.

Da die Gebiete unter direkter dänischer Verwaltung standen, waren sie logischerweise auch dänisch geprägt. Etwas, was sich auch bei der Volksabstimmung 1920 ablesen lässt. So gab es in Mögeltondern eine deutliche dänische Mehrheit von etwa 75 Prozent –  inmitten zweiter deutscher Hochburgen mit Hoyer und Tondern. Bezeichnend ist auch, dass die drei mehrheitlich dänisch stimmenden Orte in der Abstimmungszone 2. in der dänischen Enklave auf Föhr lagen. Dies waren Goting, Hedehusum und Utersum.

Ribe lag so dicht am dänischen Staatsgebiet, dass man sich entschied, den kleinen herzoglichen Streifen dazwischen Dänemark zu überlassen. Für die anderen Gebiete, die mitten im Schleswigschen Land lagen, sollten Ausgleiche geschaffen werden. Dazu wählte man acht Kirchspiele im Süden von Kolding aus. Dies waren Stenderup, Vejstrup, Dalby, Vonsild, Bjert, Hejls, Taps und Ødis. Dazu kam die Insel Ærø.

Mit der Entscheidung, dass diese ursprünglich zum Herzogtum Schleswig gehörenden Gebiete jetzt Teil von Dänemark werden sollten, waren nicht alle Einwohner zufrieden. 20 deutschgesinnte Hofbesitzer verfassten eine Petition mit dem Wunsch, bei „Deutschland“ zu verbleiben. Ihr Vorschlag als Ausgleich für die dänischen Enklaven war eine Geldzahlung an Dänemark.

Initiativträger der Petition war ein gewisser Søren Christian Fuglsang. Nachdem dieser absehen konnte, dass die Entscheidung gefallen war, zog er von Drenderup nach Hadersleben. Dort gründete er dann 1865 eine Brauerei, die noch heute seinen Namen trägt.
Ein Ort, der 1864 damit auch Teil von Dänemark wurde, ist Skamlingsbanke, Versammlungsstätte von dänischer Seite schon seit den 1840er Jahren. Zählt man diesen Ort, historisch gesehen, mit zu Nordschleswig, so muss man feststellen, dass der Knivsberg mit seinen 97 Metern Höhe (durch Aufschüttung noch drei Meter mehr) nicht der höchste Berg Nordschleswigs ist. Skamlingsbanke hat eine Höhe von 113 Metern.

Die abgebildete Karte aus der Sammlung des Deutschen Museums Nordschleswig zeigt die Grenze, wie sie im Wiener Frieden von 1864 beschlossen wurde. Dies sollte aber nicht die endgültige Grenze bis 1920 sein. Anfang 1865 wurde die Grenze genau eingemessen. Dabei nahm man noch Korrekturen vor. Ansonsten hätte die Landstraße von Kolding nach Ribe teilweise durch schleswigsches Gebiet geführt. Deswegen kamen die Dörfer Kalvslund und Villebøl mit zu Dänemark. Als Ausgleich dafür kam ein Gebiet südlich von Brænore (zwischen Taps und Ødis) mit zur deutschen Seite.

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