20 grönländische Frauen haben nach Spiralen-Klage Entschädigung beantragt

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Innerhalb von anderthalb Wochen haben 20 grönländische Frauen Entschädigungsansprüche geltend gemacht, weil ihnen nach Januar 1992 ohne ihre Zustimmung eine Spirale eingesetzt oder eine andere Form der Verhütung durchgeführt wurde. Das teilte das grönländische Ministerium für Justiz und Gleichstellung dem Medienunternehmen „KNR“ mit.

Die grönländische Justizministerin Naaja H. Nathanielsen erklärte gegenüber dem Medienunternehmen, dass die Frauen eine Entschädigung von bis zu 300.000 Kronen pro Person erhalten können. Die grönländische Regierung, Naalakkersuisut, gab vor gut anderthalb Wochen bekannt, dass die Frauen Entschädigung beantragen können.

Naalakkersuisut entschuldigte sich bereits im September offiziell bei den Frauen, denen ohne ihre Zustimmung eine Spirale eingesetzt wurde. Das Gleiche tat auch Ministerpräsidentin Mette Frederiksen (Soz.) bei derselben Veranstaltung, die in Grönland stattfand.

Die Möglichkeit einer Entschädigung ist Teil der Bemühungen von Naalakkersuisut, die „Übergriffe“ anzuerkennen, die im Zusammenhang mit der Spiralen-Affäre stattfanden. Die Sonderregelung gilt nur für Frauen, bei denen nach der Übernahme des Gesundheitswesens durch Grönland im Jahr 1992 ohne ihr Wissen Verhütungsmittel eingesetzt wurden.