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Der Weg zu den Bonn-Kopenhagener Erklärungen

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Der dänische Staatsminister H. C. Hansen (links) und Bundeskanzler Konrad Adenauer während der Verhandlungen zu den Bonn-Kopenhagener Erklärungen im März 1955

Eine Zeitreise: Was die Verhandlungen prägte, die in die Bonn-Kopenhagener Erklärungen mündeten.

Nach dem Zweiten Weltkrieg verschärft sich das Verhältnis zwischen Mehrheits- und Minderheitenbevölkerungen im deutsch-dänischen Grenzland.

Die gegenseitige Anerkennung des freien Bekenntnisses zur Minderheit, das nach der Grenzziehung 1920 galt, wird zwar betont, bleibt in der Praxis jedoch oft folgenlos. Alte Ressentiments, politische Unsicherheiten und die Nachwirkungen des Krieges bestimmen den Ton.

Hintergrund: Alte Wunden, neue Konflikte

So wurden in Dänemark 1945 die Privilegien für die deutsche Minderheit abgeschafft, die Ende der 1930er-Jahre und während der Besatzungszeit eingeführt worden waren. Es folgen rechtliche Auseinandersetzungen mit Angehörigen der Volksgruppe, Beschlagnahmungen deutscher Privatschulen und die Abschaffung des deutschsprachigen Unterrichts in den kommunalen Schulen.

Das am 27. Oktober 1949 veröffentlichte „Kopenhagener Protokoll“, das nach Gesprächen zwischen Staatsminister Hans Hedtoft (1903-1955) und dem Bund deutscher Nordschleswiger (BdN) unterzeichnet wurde, hält die Grundrechte der deutschen Minderheit fest. Die Beziehungen bleiben aber weiterhin angespannt.

Spannungen gibt es auch in Südschleswig. In Schleswig-Holstein empfindet die dänische Minderheit Jahre nach dem Krieg Einschränkungen beim Wahlrecht als diskriminierend. Die Kieler Erklärung von 1949 über die Rechte der dänischen Minderheit (Kern: Das Bekenntnis zur Minderheit ist frei und darf nicht überprüft werden) mildert die angespannte Beziehung nicht.

Der Wendepunkt: Die Wahl 1954 und ihre Folgen

1951 erreicht der Konflikt seinen Höhepunkt, als die Kieler Landesregierung unter Ministerpräsident Friedrich-Wilhelm Lübcke (CDU) mit einer Mehrheit im Landtag die Sperrklausel bei Landtagswahlen auf 7,5 Prozent anhebt. Ziel der Regierung ist es, der als bedrohlich empfundenen sogenannten „Kulturoffensive“ der dänischen Minderheit mit einem Programm entgegenzuwirken. 1952 stellt das Bundesverfassungsgericht die Unrechtmäßigkeit fest. Die Fünf-Prozent-Hürde kehrt zurück.

Doch die Partei der dänischen Minderheit bleibt ohne Aussicht auf einen Sitz im Landtag. Am 12. September 1954 erhält der Südschleswigsche Wählerverband bei der Landtagswahl nur 3,5 Prozent (42.242 Stimmen).

In der dänischen Presse wird anschließend scharfe Kritik geäußert, da die Hürde eine politische Repräsentanz der dänischen Minderheit verhindere. Zumal die deutsche Minderheit in Nordschleswig seit 1953 mit 9.721 (0,5 Prozent) Stimmen mit einem Abgeordneten im Folketing vertreten ist – dem Norburger Hans Schmidt-Oxbüll.

Während die dänische Volksgruppe in Südschleswig sich über die Fünf-Prozent-Hürde empört, sind die zentralen Anliegen der deutschen Minderheit in Nordschleswig das Ende der Rechtsabrechnung nach 1945 und die Rückkehr zum Examensrecht für die deutschen Institutionen.

Hans Schmidt-Oxbüll

Die Frage nach der Aufnahme Deutschlands in die Nato wird in Dänemark im Herbst 1954 offen mit Rechten für die dänische Minderheit verknüpft. Es ist der Anstoß für die deutsch-dänischen Verhandlungen.

Die Verhandlungen: Diplomatie im Eiltempo

In der Folge entwickelt sich zwischen Herbst 1954 und Frühjahr 1955 ein intensiver diplomatischer Austausch: Gespräche zwischen dem schleswig-holsteinischen CDU-Ministerpräsidenten Kai-Uwe von Hassel (1913-1997), der am 11. Oktober 1954 gewählt wird, und Vertretern der dänischen Minderheit, zwischen Bundestagsabgeordneten und dänischen Ministern, zwischen Bonn und Kopenhagen, aber auch im Europarat in Straßburg.

Auch in der Öffentlichkeit wird debattiert, auf beiden Seiten der Grenze. Hinter den Kulissen wird ein filigranes Netz aus Verhandlungen, Konsultationen und vertraulichen Memoranden gesponnen, das schließlich die Grundlage für den Durchbruch legt.

Einer, der maßgeblich am Zustandekommen der späteren Erklärungen mitwirkt, ist von 1946 bis 1959 auch der gebürtige Apenrader, der Grenzlandhistoriker Troels Marstrand Trier Fink (1912-1999). Er ist in den Nachkriegsjahren Berater des dänischen Außenministeriums in Fragen zum deutsch-dänischen Verhältnis, insbesondere in Hinblick auf das Nebeneinanderleben der Minderheiten.

Kai-Uwe von Hassel
Kai-Uwe von Hassel

Auch die deutsche Minderheit ist Teil der Entwicklungen. So äußert sich auch der Abgeordnete der deutschen Minderheit, Hans Schmidt-Oxbüll, während einer außenpolitischen Debatte des Folketings zur Aufnahme der Bundesrepublik Deutschland in die Nato.

Troels Fink
Troels Fink

Am 20. Oktober spricht er zum Lebensrecht der deutschen und der dänischen Minderheit im Folketing. „Es muss als natürlich angesehen werden, dass ich zu einem Anliegen Stellung nehme, dass von der größten Bedeutung für die zukünftige Entwicklung im Grenzland Schleswig als Gesamtheit ist. Es entspricht auch den Funktionen als Mittler zwischen den Völkern, die unserer Meinung nach nationale Minderheiten in einem zukünftigen Europa ausüben müssen“, sagt er in seiner Rede.

Hans Schmidt-Oxbüll
Hans Schmidt-Oxbüll im „Nordschleswiger“ vom 21. Oktober 1954

Beinahe alle Parteien im Folketing sprechen sich am Ende für die Aufnahme Deutschlands in die Nato aus, fordern aber gleichzeitig vom Außenminister H. C. Hansen (1906-1960), die dänischen Gesichtspunkte hinsichtlich der Interessen der dänischgesinnten Südschleswiger auf der bevorstehenden Nato-Ratsversammlung in Paris vorzubringen.

Das passiert bereits am 22. Oktober in Paris. Es kommt zu einem Korridorgespräch mit Bundeskanzler Konrad Adenauer. Adenauer erklärt, die Bundesregierung sei bereit, zu einer positiven Lösung der Minderheitenfragen in Schleswig-Holstein beizutragen; er habe bereits Verhandlungen darüber mit Ministerpräsident von Hassel geführt. Man könne erwarten, dass es zu einer befriedigenden Lösung kommen werde.

Am 5. Januar gibt es ein Gespräch des Flensburger Bundestagsabgeordneten Will Rasner (CDU) mit dem konservativen Folketingsabgeordneten Karl Bøgholm in Kopenhagen zur Vorbereitung der deutsch-dänischen Verhandlungen.

Am 15. Januar geht ein Schreiben Karl Bøgholms an Will Rasner, in dem mitgeteilt wird, dass das dänische Außenministerium mit den im Gespräch vom 5. Januar gemachten Vorschlägen einverstanden sei. Zwei Tage später berichtet Will Rasner an das Auswärtige Amt über den Inhalt des Gesprächs.

Der deutsche Geschäftsträger in Kopenhagen überreicht dem dänischen Staats- und Außenminister H. C. Hansen am 2. Februar eine Note, in der die Aufnahme von Verhandlungen über die Probleme der Minderheiten beiderseits der Grenze empfohlen wird. Danach finden Unterredungen H. C. Hansens im Staatsministerium mit Vertretern aller Parteien zur deutschen Note statt.

Auswärtiges Amt
Diverse Schriftstücke belegen den Beginn der Gespräche, die in die Bonn-Kopenhagener Erklärungen münden.

Der Außenpolitische Ausschuss des Folketings billigt wenige Tage später die dänische Antwortnote. Die dänische Regierung erklärt sich damit einverstanden, dass die vorgeschlagenen Verhandlungen bereits in naher Zukunft aufgenommen werden.

Am 26. Februar werden auf der außerordentlichen Delegiertenversammlung des Bundes deutscher Nordschleswiger in Tingleff die sogenannten „Tingleffer Empfehlungen“ verabschiedet.

Neben einer Grundsatzerklärung für beide Minderheiten soll auch ein deutsch-dänischer Ausschuss mit Vertretenden beider Staaten und Minderheiten geschaffen werden. Außerdem fordert die Delegiertenversammlung ein Examensrecht für die Minderheiten unter den Bedingungen, wie sie bis 1945 in Nordschleswig gegeben waren. Ebenfalls fordert der BdN die Befreiung von den Nachwirkungen der dänischen Rechtsabrechnung.

Die Rechtsabrechnung (Retsopgør) bezeichnet den Versuch, die deutsche Besatzungszeit juristisch aufzuarbeiten. Das vom Folketing beschlossene Strafzusatzgesetz Nummer 259 stellt Kriegsdienst für Deutschland, die Korps-, Polizei- und Wachdienste für die Besatzer, Denunziation, wirtschaftliche Kollaboration sowie dänische nationalsozialistische Aktivitäten unter Strafe.

Tingleffer Erklärung
Bericht im „Nordschleswiger“ am 28. Februar 1955

Am 28. Februar werden die deutsch-dänischen Verhandlungen in Kopenhagen eröffnet.

Der Durchbruch: Bonn und Kopenhagen, März 1955

Am 5. März werden die Verhandlungen in Kopenhagen mit einem gemeinsamen Kommunique abgeschlossen. In der Folge werden die Verhandlungen debattiert.

H. C. Hansen spricht am 27. März zum Verlauf der Verhandlungen in Sonderburg. Nur einen Tag später bricht Hansen in Richtung Bonn auf. Zum Abschluss der Verhandlungen wird in Bonn von den beiden Verhandlungsführern Dr. Wilhelm Nöldeke und Nils Svenningsen ein gemeinsames Protokoll unterzeichnet.

29. März: Bundeskanzler Adenauer unterzeichnet die Erklärung der Bundesregierung (Bonner Erklärung), Staats- und Außenminister H. C. Hansen die Erklärung der dänischen Regierung (Kopenhagener Erklärung). Die Bonn-Kopenhagener Erklärungen schreiben fortan die gegenseitigen Rechte der Minderheiten fest.

Was beinhalten die Bonn-Kopenhagener Erklärungen?

Die Erklärungen vom 29. März 1955 garantieren den jeweiligen nationalen Minderheiten in Deutschland und Dänemark grundlegende Rechte. Dazu zählen unter anderem:

Der Nordschleswiger am 29. März 1955
„Der Nordschleswiger“ am 29. März 1955

Der diplomatische Erfolg wird von Presse und Öffentlichkeit mit vorsichtiger Erleichterung aufgenommen. Skepsis bleibt, aber die Richtung ist gesetzt.

„Der Nordschleswiger“ berichtet am Tag nach der Unterzeichnung auf der Titelseite:

Bundeskanzler Konrad Adenauer, Staatsminister H. C. Hansen und Bundespräsident Theodor Heuss (v. l.)

In einer Folketingsdebatte zur Kopenhagener Erklärung am 13. April stimmt der deutsch-nordschleswigsche Folketingsabgeordnete Hans Schmidt-Oxbüll der Kopenhagener Erklärung vorbehaltlos zu. „Ich beurteile es so, dass es das fortschreitende Leben im Grenzland selbst ist, das die Ursache dieser Gespräche wurde, und dass der Wunsch, soweit möglich und zweckmäßig, die Maßnahmen und Gesetze der Staaten damit in Einklang zu bringen, die Verhandlungen über konkrete Verhältnisse und Wünsche der Minderheiten veranlasste.“

Der Nordschleswiger am 30. März 1955
„Der Nordschleswiger“ am 30. März 1955

Und weiter: „Die Vorschläge [...] werden geeignet sein, den aufgestauten Gefühlen Auslösung zu bringen und eine gesunde Grundlage für das zukünftige Verhältnis zwischen den Partnern und für Leben und Arbeit der Minderheiten zu bilden.“

„Es ist unser Wunsch, das friedliche Zusammenleben in der Bevölkerung zu beiden Seiten der Grenze zu fördern und durch ein positives Verhältnis zum dänischen Staat und Volk die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen dem Königreich Dänemark und der Bundesrepublik Deutschland zu unterstützen“, so Schmidt-Oxbüll.

Folgen: Ein Modell für Europa

„Der Nordschleswiger“ am 14. April 1955

In den Folgemonaten folgt die gesetzliche Umsetzung: Eine Änderung im Wahlgesetz in Schleswig-Holstein befreit den SSW von der Fünf-Prozent-Hürde, und ein neues Schulgesetz in Dänemark tritt in Kraft, das es der deutschen Minderheit unter anderem wieder erlaubt, Examensschulen zu öffnen.

Beide Minderheiten erhalten langfristige Rechte, die ihnen Identität und Teilhabe sichern. Bis heute gelten die Bonn-Kopenhagener Erklärungen als Vorbild für Minderheitenschutz in Europa.

Das Folketing ratifiziert am 19. April mit 145 Stimmen den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Nato.

Für den „Norddeutschen Rundfunk“ („NDR“) werden zum 40. Jahrestag 1995 Zeitzeugen zu der Bedeutung der Bonn-Kopenhagener Erklärungen befragt. Darunter ist auch der frühere Generalsekretär des Bundes deutscher Nordschleswiger:

Und auch der Historiker und ehemalige Generalkonsul in Flensburg spricht zum Wesen der Erklärungen:

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