Deutsche Minderheit

Viele Zusagen, wenig Klarheit: Was die elf neuen Sprachrechte wirklich bedeuten

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BDN-Kommunikationschef Harro Hallmann zeigt sich zufrieden mit den neuen Verpflichtungen aus der Europäischen Sprachencharta, auch wenn viele Punkte bestehende Praxis bestätigen oder noch unklar bleiben.

Elf neue Verpflichtungen aus der Europäischen Sprachencharta sollen den Alltag der deutschen Minderheit erleichtern – doch was steckt konkret dahinter? Für BDN-Kommunikationschef Harro Hallmann ist die Entscheidung ein wichtiges Signal der Anerkennung. Im Gespräch erklärt er, was die Zusagen bedeuten, wo Chancen liegen und welche offenen Fragen nun beantwortet werden müssen.

„Das ist ein wichtiges und positives Signal, dass die neuen Verpflichtungen jetzt beschlossen sind“, sagt Harro Hallmann, Kommunikationschef der Dachorganisation der deutschen Minderheit (BDN) und Leiter des Sekretariats der deutschen Minderheit in Kopenhagen. 

Für ihn ist die Entscheidung der dänischen Regierung, elf zusätzliche Verpflichtungen aus der Europäischen Sprachencharta zu übernehmen und damit die Rechte der deutschen Minderheit in Nordschleswig zu stärken, vor allem eines: ein deutliches minderheitenpolitisches Bekenntnis. 

Die neuen Verpflichtungen, die vor allem Schule, Verwaltung, Justiz, Beschilderung und Sicherheitsinformationen betreffen, seien Ausdruck von Respekt und Anerkennung gegenüber Sprache, Kultur und Identität der deutschen Minderheit.

Wir würden uns freuen, wenn wir, was die Umsetzung betrifft, mit einbezogen würden. Aber der Ball liegt bei der Regierung.

Harro Hallmann

Ein politisches Signal mit Gewicht

Nach mehr als fünf Jahren intensiver Gespräche und teils „massiven Widerstands aus dem Kulturministerium“ verbucht Hallmann das Ergebnis als Erfolg. „Das gehört im ganzen Kontext dazu, und das gilt auch für die Punkte, die vielleicht nicht die ganz große praktische Bedeutung haben.“

Mit den elf neuen Zusagen hat Dänemark nun 46 von 67 möglichen Verpflichtungen der Europäischen Sprachencharta übernommen. Das Mindestmaß liegt bei 35.

Was bedeuten die elf Punkte konkret?

Viele der neuen Verpflichtungen klingen abstrakt. Im Gespräch mit dem „Nordschleswiger“ ordnet Harro Hallmann sie Punkt für Punkt ein und macht deutlich, wo reale Fortschritte zu erwarten sind und wo eher bestehende Praxis bestätigt wird.

1 & 2: Vorschul- und Grundschulunterricht auf Deutsch

Die elf neuen Punkte im Überblick

Das ist der allerwichtigste Punkt von allen, über den ich sehr froh bin.

Harro Hallmann

„Wir haben unsere eigenen Kindergärten und Schulen. Die Verpflichtung, Vorschul- und Grundschulunterricht auf Deutsch anzubieten, ist aus Sicht der Minderheit deshalb bereits erfüllt“, erklärt Hallmann.

Mit einer stärkeren Förderung der deutschen Sprache im dänischen Schulsystem habe dieser Punkt nichts zu tun. „Das wäre schön, aber so kann man das leider nicht lesen. Die Sprachencharta gilt nur für Deutsch in Nordschleswig.“

3: Deutsch vor Gericht in Sonderburg

Positiv bewertet Hallmann die Festschreibung des Rechts, vor dem Gericht in Sonderburg Deutsch zu sprechen. Auch hier werde allerdings lediglich die bestehende Praxis bestätigt.

„Das Gericht ist bisher schon großzügig gewesen und hat Richter, die Deutsch können.“

Nicht erfüllt wurden weitergehende Forderungen der Minderheit – etwa das Recht, Dokumente auf Deutsch einzureichen, oder kostenlose Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Angeklagte. „Das hätte ich mir gewünscht.“

4: Deutschsprachige Verwaltungsdokumente

Dass Verwaltungsbehörden Dokumente auf Deutsch ausstellen dürfen, entspricht laut Hallmann ebenfalls bereits weitgehend der Realität – etwa bei Polizei oder Steuerbehörden.

Ein Mehrwert liege darin, dass die Verpflichtung nun breiter gilt und im Zweifel eingefordert werden kann.

Ein konkretes Beispiel liefert die Corona-Zeit: „Es gab Sicherheits- und Hygieneregeln in elf Sprachen – aber zunächst nicht auf Deutsch. Jetzt haben wir eine klare Grundlage, um in solchen Situationen darauf hinzuweisen.“

5 & 6: Veröffentlichung offizieller Dokumente der Region und Kommunen auf Deutsch

Die Verpflichtung für die Region Süddänemark sowie die vier nordschleswigschen Kommunen, offizielle Dokumente auch auf Deutsch zu veröffentlichen, hält Hallmann für eine formale Präzisierung.

„Meiner Meinung nach war das auch vorher schon abgedeckt. Die Kommunen sind gerade mit Blick auf Zugezogene ohnehin sehr aufmerksam, Dokumente, Homepages usw. auch auf Deutsch anzubieten. Da sind wir schon sehr weit gekommen.“

Auch hier gilt: wenig Neues, aber rechtlich klarer festgehalten.

7 & 8: Deutsch in politischen Debatten

Die Möglichkeit, Deutsch in regionalen und kommunalen Vertretungen zu verwenden, sieht Hallmann ebenfalls eher als theoretisch.

„Wir sind in der Region Süddänemark nicht vertreten. Und in den Stadträten kommt es höchstens aus prinzipiellen Gründen vor, dass mal eine kurze Rede auf Deutsch gehalten wird.“

Für den politischen Alltag habe dieser Punkt kaum Bedeutung.

9: Zweisprachige Ortsschilder

Die Möglichkeit, zweisprachige Ortsschilder aufzustellen, besteht in den vier nordschleswigschen Kommunen bereits seit rund zehn Jahren. Die Entscheidung liegt weiterhin bei den Kommunen.

„Der damalige Verkehrsminister hat die Regeln geändert. Heute ist das möglich – neu ist daran nichts.“

Ob und wie sich daran nun etwas ändert, bleibt offen. Auf Anfrage teilte das Kulturministerium dem „Nordschleswiger“ mit, dass zweisprachige Ortsschilder weiterhin auf freiwilliger Basis erfolgen.

10: Sicherheitsanweisungen auf Deutsch

Dieser Punkt war nicht explizit von der Minderheit gefordert worden, wird aber als relevant eingeschätzt.

„Entscheidend ist, wo und wie das umgesetzt wird. Dazu kann ich nichts Konkretes sagen – aber es ist positiv.“

11: Wirtschaftliche und soziale Bereiche – „der wichtigste Punkt“

Der aus Sicht Hallmanns wichtigste Punkt betrifft Bereiche, die nicht direkt staatlich organisiert, aber staatlich reguliert sind.

„Das ist der allerwichtigste Punkt von allen, über den ich sehr froh bin. Das ist von uns eingefordert worden und betrifft Angebote, wie beispielsweise Rejsekort oder MobilePay, bei denen es wichtig und relativ simpel wäre, auch Deutsch anzubieten. Hier eröffnen sich neue Möglichkeiten.“

Gerade dieser Punkt könne die Sichtbarkeit und Nutzbarkeit der deutschen Sprache im Alltag verbessern. „Aber auch hier ist entscheidend, wie und wo das nun umgesetzt wird“, so Hallmann.

Wie geht es jetzt weiter?

Zur konkreten Umsetzung kann auch Hallmann derzeit wenig sagen. „Das darfst du die Regierung fragen“, sagt er nüchtern. „Wir würden uns freuen, wenn wir, was die Umsetzung betrifft, mit einbezogen würden. Aber der Ball liegt bei der Regierung.“ 

Gleichzeitig bleibt Hallmann realistisch: „Ich erwarte nicht, dass diese Woche schon geklärt ist, wie es jetzt weitergeht.“

Für Bewegung soll eine parlamentarische Anfrage von Jesper Petersen, Vorsitzender des Folketingsausschusses für die deutsche Minderheit, sorgen. Er will wissen, wie und wann die neuen Verpflichtungen umgesetzt werden sollen.

„In der Praxis sind wir oft diejenigen, die auf Handlungsbedarf hinweisen müssen.“

Harro Hallmann

„Ich freue mich, dass unser Ausschuss bereits proaktiv gewesen ist und genau diese Fragen auch dem Kulturministerium in einer schriftlichen Anfrage gestellt hat“, so Hallmann.

Freude – mit langem Atem

Trotz vieler offener Fragen überwiegt beim BDN-Kommunikationschef und Leiter des Sekretariats der deutschen Minderheit in Kopenhagen zunächst die Zufriedenheit.

„Jetzt freuen wir uns erst einmal, dass das gelungen ist. Die Umsetzung ist der nächste Schritt.“

Aus Erfahrung weiß er allerdings auch: „In der Praxis sind wir oft diejenigen, die auf Handlungsbedarf hinweisen müssen.“ Proaktiv sei die Regierung in den vergangenen Jahren nicht gewesen.

Die neuen Verpflichtungen sind damit weniger ein Abschluss als ein Anfang: Manche Punkte sind schon gelebte Praxis, andere müssen sich erst bewähren.

Sprachencharta

Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen schützt historisch gewachsene Minderheitensprachen wie Deutsch in Nordschleswig völkerrechtlich. Dänemark hat sie 2001 ratifiziert.

Quellen: bdn.dk, schleswigsche-partei.dk, nordschleswig.dk, Bundesministerium des Innern, Europarat