Mobilität

Änderung des Verkehrsgesetzes auf Eis: „Sieg der Vernunft“

Veröffentlicht Geändert
Tempo 30 in Apenrade
Für die Einrichtung von Tempo-30-Zonen müssten Kommunen in vielen Fällen den Weg über das Transportministerium gehen.

Der Gesetzentwurf soll Regeln vereinfachen, die Polizei entlasten und Bürokratie abbauen, wenn es um Tempolimits und weitere Verkehrseinschränkungen in Innenstädten geht. Doch die Kritik ist groß. Die Befürchtung: Das Recht der Kommunen würde eingeschränkt, etwa Tempo-30-Zonen, Einbahn- oder Fahrradstraßen einzuführen. Nun wurde der Vorschlag auf unbestimmte Zeit verschoben.

Ein Gesetzesvorschlag, der die Regeln vereinfachen soll, Tempolimits und Hindernisse zur Geschwindigkeitsreduzierung in Städten einzuführen, wird vorerst auf Eis gelegt. Das teilte das Transportministerium mit. Der dänische Radfahrendenverband (Cyklistforbundet) sprach in einer ersten Reaktion von einem „Sieg der Vernunft“.

Mit dem Gesetz soll Bürokratie abgebaut und so den Kommunen die Arbeit erleichtert werden. Doch der Vorstoß von Thomas Danielsen (Venstre) sorgt für heftige Kritik. Denn er hat zur Folge, dass Kommunen nicht mehr auf allen Straßen über Tempolimits oder andere Verkehrseinschränkungen – etwa Einbahnstraßenregelungen oder Fahrradstraßen – entscheiden können.

Arbeitskraft bei der Polizei einsparen

Danielsens Vorhaben: Er möchte, dass die Polizei künftig nicht mehr als Behörde für den Bereich Straßen zuständig sein soll – um Arbeitskraft einzusparen und den Kommunen mehr Handlungsspielraum einzuräumen, weil sie bei Änderungen am Straßennetz nicht mehr die Polizei um Erlaubnis fragen müssen.

Doch weil gleichzeitig neue Richtwerte ins Verkehrsgesetz eingeflochten werden sollen, müssen Kommunen etwa mit Ideen für verkehrsärmere Innenstädte künftig den Weg über das Transportministerium gehen. Auf einigen Straßen dürften die Stadtverwaltungen nicht mehr einfach Tempolimits einführen.

Anhörung sorgt für Umdenken

In der Anhörung des Gesetzesentwurfs habe es jede Menge Input und auch Fragen gegeben, weshalb man vor diesem Hintergrund eine Umsetzung zunächst ausgesetzt habe, heißt es. Vor den Sommerferien werde das Thema somit nicht weiterverfolgt.

Die Kommunen müssen also weiterhin die Zustimmung der Polizei einholen, wenn sie Geschwindigkeitsbegrenzungen ändern oder Einbahnstraßen, Straßensperrungen und andere Verkehrsbeschränkungen einführen wollen.

Kritik von Kommunen und Verbänden

Der dänische Radfahrendenverband und mehrere Kommunen kritisierten das Gesetzesvorhaben. Verbandsdirektor Kenneth Øhrberg Kragh sagte im Januar: „Ich bin ein wenig schockiert, dass jemand im Jahr 2025 einen solchen Vorschlag machen kann, wo doch viele Kommunen weniger Autoverkehr, weniger Autos in den Innenstädten und niedrigere Geschwindigkeiten wollen. Sowohl um die Städte lebenswerter zu machen als auch aus Gründen der Sicherheit, des Klimas, der Umwelt und des Lärms.“

In der Antwort für die Anhörung sprach er von „einer Katastrophe für die Bemühungen unserer Städte und Gemeinden, eine gute Mobilität für alle Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten“. Die Aussetzung wertete der Lobbyverband jetzt als Erfolg. „Es ist ein großer Sieg für den Radverkehr, die Städte und den Radfahrendenverband, dass dieser völlig überholte Gesetzentwurf nun auf den Müllhaufen der schlechten Ideen geworfen wurde. Die Regierung muss gelobt werden. Nicht dafür, dass sie den Vorschlag eingebracht hat, sondern dafür, dass sie auf die sachliche Kritik gehört und ihn zurückgezogen hat.“