Flensburg

Antisemitisches Plakat: Staatsanwaltschaft will Verurteilung wegen Volksverhetzung

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„Juden haben Hausverbot“: Der kleine Gothic-Trödelladen in der Duburger Straße (halblinks im Bild) hat mit seinem antisemitischen Aushang international die Blicke auf Flensburg gelenkt.

Der Ladeninhaber aus der Duburger Straße muss offenbar schon in wenigen Wochen mit einer Anklage oder einem Strafbefehl rechnen.

Der antisemitische Vorfall in einem Laden in Flensburg dürfte demnächst ein Fall für das Amtsgericht werden. Die Staatsanwaltschaft sieht den Straftatbestand der Volksverhetzung als erfüllt an. Das erklärte die Leitende Oberstaatsanwältig Stephanie Gropp jetzt vor dem Innen- und Rechtsausschuss des Landtags. Das Gremium hatte den Vorfall auf Antrag mehrerer Flensburger Landtagsabgeordneter zum Thema gemacht.

Der 60-jährige Inhaber eines Gothic-Trödelladens gegenüber vom Finanzamt in der Duburger Straße hatte vor zwei Wochen mit einem Plakat im Schaufenster allen Juden ein Hausverbot erteilt. Der Vorfall löste nicht nur in Flensburg, sondern auch überregional bis hin nach Israel Entsetzen aus.

Nach Angaben von Gropp war das Plakat rund vier Stunden lang sichtbar. Sehr schnell seien bei der Polizei mehrere Anzeigen eingegangen. Polizisten waren daraufhin umgehend zu dem Laden gefahren. „Der Mann sagte, es sei sein Laden und er könne hier machen, was er will“, berichtete Gropp. Dennoch entfernte er das Plakat dann aus seinem Schaufenster.

Auch Reichskriegsflagge und RAF-Flagge im Laden

Im Inneren des Geschäftes entdeckten die Beamten auch eine Reichskriegsflagge und eine RAF-Flagge. Diese seien aber nicht Gegenstand der Ermittlungen, sagte Gropp. Der Vorwurf der Volksverhetzung bezieht sich einzig auf den antisemitischen Aushang. Aus den Gesprächen mit dem Ladeninhaber habe sich ergeben, dass dieser sich der Dimension und der historischen Hintergründe völlig bewusst sei.

„Kein antisemitisches Milieu auf Duburg“

Auf Nachfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Thomas Jepsen betonte der ermittelnde Staatsanwalt Thorkild Petersen-Thrö, dass es keinerlei Hinweise auf ein antisemitisches Netzwerk oder ein entsprechendes Milieu in dem Stadtteil gebe.

Die Ermittlungen richten sich einzig gegen den Ladeninhaber. Der Fall wird derzeit noch von der Kriminalpolizei bearbeitet. Gropp geht davon aus, dass die polizeilichen Ermittlungen in wenigen Wochen abgeschlossen sind. Offen ist noch, ob die Staatsanwaltschaft danach Anklage vor dem Amtsgericht erhebt oder einen Strafbefehl beantragt. In Falle eines Strafbefehl würde es nur dann zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung kommen, wenn der Beschuldigte Einspruch einlegt.