Dänemark begrüßt EU-Plan für Asylanträge, ist aber nicht daran gebunden

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Dänemark ist aufgrund des Vorbehalts nicht an den neuen Vorschlag der EU-Kommission für die Zusammenarbeit bei der Bearbeitung von Asylverfahren gebunden. Dies teilt das Ministerium für Einwanderung und Integration mit. Sieben Länder hat die EU-Kommission als sichere Herkunftsländer benannt, in die die Migrantinnen und Migranten zurückkehren können. Ziel ist es, die Asylverfahren für Menschen aus diesen Ländern zu verkürzen. Nach Angaben des Ministeriums kann Dänemark Fälle von Asylbewerberinnen und -bewerbern aus bestimmten Ländern in einem speziellen Schnellverfahren bearbeiten – dem sogenannten offensichtlich unbegründeten Eilverfahren (åbenbart grundløs haste-procedure). Der Minister für Einwanderung und Integration, Kaare Dybvad Bek (Soz.), unterstützt den Vorschlag, auch wenn Dänemark nicht an der Zusammenarbeit beteiligt ist. Laut dem Minister drängen Dänemark und andere Länder seit Langem auf eine gemeinsame Lösung.