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Fahren mit 17: Zwischen Freiheit, Fallstricken und 20.000 Kronen Selbstbeteiligung

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17-Jährige mit Führerschein dürfen tagsüber bald allein hinter dem Lenkrad sitzen (Symbolbild).

Ab 1. Juli dürfen 17-Jährige von 5 bis 20 Uhr ohne Begleitung ein Fahrzeug führen. Was ist, wenn man um 20 Uhr im Stau steckt, und ist die Fahrt automatisch von der Versicherung gedeckt? Fahrlehrer Carsten Klindt aus Tingleff rät Fahranfängerinnen und Fahranfängern und deren Eltern, sich zu informieren.

Ein Kollege aus Apenrade (Aabenraa) habe über die sozialen Medien dazu geraten, die Versicherungsdetails zu klären, wenn 17-Jährige ohne erwachsene Begleitung Auto fahren. Ab 1. Juli ist das per Gesetz zwischen 5 und 20 Uhr zulässig. Diesem Rat könne er sich nur anschließen, sagt Fahrlehrer Carsten Klindt mit Firmensitz in Bollersleben (Bolderslev).

„Je nach Versicherungsgesellschaft kann es ganz unterschiedliche Klauseln geben. Man ist gut beraten, die Details für das Fahren mit 17 ohne Begleitung bei seiner Versicherung abzuklären, um auf der sicheren Seite zu sein“, so Klindt.

Die neue Bestimmung soll in erster Linie jungen Menschen zugutekommen, die in Gebieten mit schlechter oder gar fehlender Anbindung an den öffentlichen Transport leben.

Was hält er selbst von dem neuen Gesetz?

Das sei schwierig zu beantworten. Man müsse nun erst einmal Erfahrungswerte abwarten. Skepsis spiele da aber schon hinein, sagt der routinierte Fahrlehrer.

In der tagtäglichen Arbeit seien Fahrschulen generell bemüht, die Anwärterinnen und Anwärter optimal auf das Autofahren vorzubereiten. Es sei aber nicht von der Hand zu weisen, dass die Branche aufgrund der neuen Bestimmung einen erhöhten Druck verspürt. „Weil man ja weiß, dass 17-Jährige sofort ohne Begleitung losfahren könnten“.

Womöglich strengere Prüfungen?

Es stelle sich für ihn auch die Frage, ob Prüfende wegen der neuen Bestimmungen noch genauer hinschauen und womöglich strenger sein werden.

„Auch das gilt es abzuwarten“, so Klindt.

Wer mit 17 absichtlich oder wegen eines Staus auch nur versehentlich gegen die Zeitvorschrift 5 bis 20 Uhr verstößt und in eine Kontrolle gerät, muss mit Konsequenzen rechnen.

Beim erstmaligen Verstoß wird ein Bußgeld von 3.000 Kronen fällig, teilt John Weber von der Polizei Süddänemark und Nordschleswig auf Anfrage mit. Bei weiteren Verstößen erhöht sich die Geldstrafe. Den Führerschein verliert man nicht automatisch.

„Sollte die Fahrerin oder der Fahrer Pech haben und kurz vor 20 Uhr in einen Stau geraten, ist es Abwägungssache, ob ein Bußgeld verhängt wird“, ergänzt Weber.

Im Falle eines Unfalls mit Blechschaden außerhalb der vorgeschriebenen Zeit müssen die 17-Jährigen ebenfalls nicht gleich den Führerschein abgeben. Auch dann wird aber das genannte Bußgeld fällig, und der verursachte Schaden muss natürlich beglichen werden.

Hohe Selbstbeteiligung beim Verstoß

Wie das Fahrzeug in solch einem Fall versichert ist, hängt von den jeweiligen Policen ab. Auch bei einem Verstoß gegen die neue Bestimmung ist ein Wagen im Schadensfall aber versichert, sofern er ordnungsgemäß registriert ist, so John Weber.

Für den Fahrzeughaltenden hat das Überlassen des Wagens an 17-Jährige mit Führerschein keine Konsequenzen. „Das Fahrzeug kann allerdings beschlagnahmt werden, wenn ein verantwortungsloses Fahren (vanvidskørsel, red. Anm.) vorliegt“, so die Rückmeldung.

Dass ein Auto auch beim Verstoß gegen die 5-bis-20-Uhr-Regel versichert ist, bestätigt Henrik Holm Hansen, Leiter der Kollunder Abteilung der Versicherungsgesellschaft GF.

„Die Selbstbeteiligung beträgt im Falle eines Unfalls dann allerdings pauschal 20.000 Kronen. Es wird gewertet, als wenn keine Fahrerlaubnis vorliegt.“

Das Fahren mit Begleitung ist generell in den Versicherungsbestimmungen enthalten. Darunter fällt auch das Fahren ohne Begleitung von 5 bis 20 Uhr. Wird dagegen verstoßen, greift im Schadensfall die höhere Selbstbeteiligung. Man werde daher nicht zwangsläufig Veränderungen vornehmen müssen, so der Abteilungsleiter.

„Den Kundinnen und Kunden ist es aber freigestellt, die Policen anzupassen, um Fahranfängerinnen und -anfängern beispielsweise die unfallfreien Jahre anrechnen zu lassen“, ergänzt Holm Hansen.

Obwohl das Fahren mit 17 zwischen 5 und 20 Uhr ohne erwachsene Begleitung erlaubt ist, rät die Organisation „Rådet for Sikker Trafik" dazu, dass zumindest in der ersten Zeit nach dem Führerscheinerwerb routinierte Autofahrende die Anfängerinnen und Anfänger begleiten und ihnen beratend zur Seite stehen.