Gericht

Betrug mit Steuergeldern: Weiteres Urteil in Hadersleben

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Das Sonderburger Gericht verurteilte einen weiteren Mann wegen Betrugs mit Steuergeldern.

Was mit falschen Rechnungen begann, endete vor Gericht in einem Streit um die Schuld. Über Jahre hat die Haderslebener Kommunalverwaltung Steuergelder für Arbeiten gezahlt, die es nie gab. Eine zentrale Rolle spielt ein früherer Mitarbeiter.

In einem Betrugsfall zulasten der Kommune Hadersleben hat das Sonderburger Gericht soeben einen 42-jährigen Mann aus der Region schuldig gesprochen. Zwischen September 2020 und Mai 2022 hatten er und weitere Beteiligte falsche Rechnungen bei der Kommunalverwaltung eingereicht. Der Schaden beläuft sich auf insgesamt 600.000 Kronen.

Der Angeklagte hatte zunächst bestritten, die treibende Kraft hinter dem Betrug gewesen zu sein. Wie „JydskeVestkysten“ berichtet, schob er die Schuld auf einen früheren, inzwischen verurteilten Hafenmitarbeiter der Kommune. Dieser 51-Jährige hatte seinerseits ausgesagt, sein jüngerer Bekannter habe dringend Geld benötigt und die Idee für den Betrug gehabt.

Gericht sieht klare Rollenverteilung

Nach Auffassung des Gerichts trägt der 51-Jährige zwar die Hauptverantwortung, dennoch wertet es die Rolle des 42-Jährigen als erheblich: Über seine Firma hatte der Mann Rechnungen ausgestellt  – für Leistungen, die entweder bereits vorhanden waren oder nie erbracht wurden. Wegen Untreue in Höhe von gut 450.000 Kronen verhängte das Gericht acht Monate Haft. Die Strafe setzte es zur Bewährung aus. Der Mann muss 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und steht zwei Jahre unter Bewährung.

Täter nutzte Log-in des Chefs

Den Haupttäter hatte das Gericht in Aarhus bereits im November zu einem Jahr Freiheitsentzug verurteilt, davon sechs Monate auf Bewährung. Der frühere Kommunalangestellte in Hadersleben hatte das Log-in eines früheren Vorgesetzten genutzt, um Rechnungen intern freizugeben, wie die Nachrichtenagentur „Ritzau“ meldet. 

Zwei weitere Männer im Alter von 33 und 39 Jahren sind in dem Fall ebenfalls angeklagt. Ihre Verfahren stehen noch aus.