Leitartikel

„Wohnsitzpflicht: Ja, die Minderheit kann bestimmen, wo du wohnst“

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Die deutsche Minderheit diskutiert in diesen Wochen die Residenzpflicht für Angestellte. Für einige Verbände ergibt sie durchaus Sinn, meint Chefredakteur Gwyn Nissen – für andere wiederum nicht. Ein wichtiger Punkt ist allerdings die Transparenz.

Das Deutsche Museum Nordschleswig in Sonderburg verliert in Kürze einen wertvollen Mitarbeiter, wenn Forschungsleiter Jon Thulstrup seinen Vertrag nicht verlängert bekommt. Der Grund: Thulstrup kann die Wohnsitzpflicht seines Arbeitgebers in Nordschleswig nicht einhalten.

Ärgerlich ist dies besonders, da Thulstrup ein Kind der Minderheit ist, das zunächst beim „Nordschleswiger“ und anschließend beim Museum gute und wertvolle Arbeit für die Minderheit geleistet hat und noch immer leistet. Warum also nicht beim Historiker eine Ausnahme machen?

Wie entstand die Residenzpflicht?

Zum Verständnis müssen wir etwas ausholen: Die Residenzpflicht in Nordschleswig wurde im Zuge des Wechsels im Generalsekretariat des Bundes Deutscher Nordschleswiger (BDN) eingeführt. Als Uwe Jessen den Posten als Generalsekretär von Peter Iver Johannsen übernahm, führte er die Wohnpflicht für neue Angestellte ein.

„Kinder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sollen gerne unsere Kitas und Schulen besuchen, die Familien in Sportvereinen aktiv sein und sich ehrenamtlich engagieren“, argumentiert Jessen – es sei wichtig, dass Mitarbeitende den Alltag in Nordschleswig kennen.

Folglich fordert der BDN heute in Stellenausschreibungen explizit die „Wohnsitznahme in Nordschleswig“. Wichtig ist dabei festzuhalten: Der BDN kommuniziert diese Anforderung transparent – zudem steht sie eindeutig im Arbeitsvertrag, den Jon Thulstrup unterschrieben hat. Der BDN gewährte Thulstrup in diesem Fall sogar zwei Jahre Zeit für den Umzug. Es wurde also niemand hinters Licht geführt.

Die aktuelle Situation ist für alle Beteiligten unbefriedigend: Der BDN und das Museum hätten den Historiker gerne behalten, und Jon Thulstrup wäre selbst gerne geblieben. Aus persönlichen Gründen haben er und seine Familie sich jedoch für Odense entschieden – und damit zwangsläufig gegen die Stelle am Museum.

Stellenausschreibung
Bewerberinnen und Bewerber treffen in Stellenanzeigen einiger Minderheitenverbände schon in der Ausschreibung auf den Passus „Wohnsitznahme in Nordschleswig“.

Neben dem BDN und dem angeschlossenen Museum gilt die Wohnsitzpflicht auch für den Sozialdienst Nordschleswig und den Deutschen Jugendverband für Nordschleswig, während beispielsweise der Deutsche Schul- und Sprachverein für Nordschleswig (DSSV) als größter Arbeitgeber der Minderheit, „Der Nordschleswiger“ und der Deutsche Büchereiverband für Nordschleswig lediglich den Wunsch äußern, dass Mitarbeitende im Landesteil wohnen.

Keine Ausnahme möglich

Die Vorgehensweise des BDN ist daher legitim, und natürlich kann der Verband im „Fall Thulstrup“ keine Ausnahme machen. Zahlreiche andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben in den vergangenen zehn Jahren eine Stelle angetreten und ihren Wohnsitz nach Nordschleswig verlegt. Sie würden sich zu Recht hintergangen fühlen, und das Signal wäre überdies, dass Jon Thulstrup einen höheren Stellenwert besitzt als alle anderen.

Jon Thulstrup selbst äußert sich übrigens nicht kritisch zur Wohnsitzpflicht – er respektiert und akzeptiert die Regelung, was ihm hoch anzurechnen ist, obwohl er dadurch seinen Arbeitsplatz verliert.

In Leserbriefen wurde Kritik geäußert und auch der Vorschlag unterbreitet, die Residenzpflicht in der Minderheit aufzuheben – unter anderem mit der Begründung, es existierten keine einheitlichen Richtlinien in den Verbänden. Ebenso ließe sich argumentieren, die Wohnsitzpflicht bei allen Verbänden einzuführen: Dadurch würden noch mehr Familien nach Nordschleswig ziehen und ihre Kinder in die hiesigen deutschen Einrichtungen und Vereine schicken.

Selbstständige Verbände – selbstständige Regeln

Festzuhalten bleibt: Die Verbände sind selbstständig, wodurch sich auch unterschiedliche Regelungen an den jeweiligen Arbeitsplätzen ergeben. Dies betrifft nicht nur die Wohnsitznahme, sondern auch Gehälter, Altersvorsorge, Urlaubsansprüche und weitere arbeitsplatzbezogene Vereinbarungen.

Was für den BDN spricht: Der Dachverband hatte trotz der Wohnsitz-Forderung keine Schwierigkeiten, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen. Die Einschätzung beim „Nordschleswiger“ und dem DSSV fällt hingegen anders aus: In Redaktionen und Klassenräumen würde es bei einer Wohnsitz-Forderung an qualifizierten Angestellten mangeln.

Die Ausgangslage in den Verbänden ist unterschiedlich, und somit sind es auch die Regelwerke. Daher können Verbände eine Wohnsitznahme ihrer Angestellten fordern – sie müssen es aber nicht.

Fakt ist: Die Minderheit und ihre Verbände sind ein demokratisches Konstrukt, und als solches können Vorschläge zur Wohnsitzpflicht und deren Abschaffung in den demokratischen Gremien eingebracht werden – bei der Delegiertenversammlung etwa, auf Generalversammlungen oder beim Hauptvorstand.

Das wäre zumindest ein Lackmus-Test, inwiefern die Residenzpflicht bei der deutschen Minderheit in Nordschleswig heute in ihrer jetzigen Form immer noch Sinn ergibt.