Leserbrief

„Schafft die Residenzpflicht ab!“

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Claus Pørksen hält die Residenzpflicht einiger BDN-Verbände für unzeitgemäß und rechtlich zweifelhaft. In seinem Leserbrief fordert er die Abschaffung der Klausel.

Der interessante Beitrag zur Residenzpflicht im Nordschleswiger vom 12. März zeigt vor allem eins: Die Regelung ist löchrig wie ein Sieb. In machen BDN-Verbänden wird sie angewendet, in anderen nicht. In manchen Fällen ist der Verband flexibel, es werden Ausnahmen gemacht, in anderen nicht. Die geografische Ausdehnung der Vorschrift wird unterschiedlich ausgelegt. Ob eine Nichterfüllung der Residenzpflicht für den Mitarbeiter Konsequenzen haben soll, wird zweifelsfrei auch unterschiedlich gehandhabt. Ein Mitarbeiter, dem aufgrund eines zu weit entlegenen Wohnsitzes der Vertrag aufgehoben wird, wird dies mit gutem Grund als ungerecht empfinden. Warum ausgerechnet ich?

Für die meisten, wenn nicht für alle Interviewten, ist die Residenzpflicht ein „sinnvolles“, ein „nachvollziehbares“ Instrument. Dies dürfte niemanden überraschen, da alle Gefragten die Arbeitgeberseite vertreten. Wie sieht dies aber aus bei den Benachteiligten, den Arbeitnehmern? Traut sich jemand, sich hierzu öffentlich zu äußern? Oder soll man besser stillhalten?

Ob die BDN-Residenzpflicht rechtlich abgesichert ist, halte ich für fraglich. Letztendlich entscheidet im Einzelfall immer das Gericht. Ich erkenne keine Notwendigkeit für eine Residenzpflicht, nur eine Annehmlichkeit/Nützlichkeit für den Arbeitgeber bzw. für die Minderheit. Dass der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bei der Unterzeichnung des Dienstvertrages die Residenzpflicht miteinander vereinbart haben, dürfte aus rechtlicher Sicht bedeutungslos sein, wenn persönliche Grundrechte (hier die freie Wohnsitzwahl) ohne wichtige Gründe vernachlässigt worden sind.

Meine Aufforderung an den BDN und an die angeschlossenen Verbände: Schafft endlich die unzeitgemäße und rechtlich zweifelhafte Residenzpflicht ab!

Claus Pørksen (Ehrenamtl. Mitarbeiter des Deutschen Museums),

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